AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 145/20, 344/20, 540/12 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif 145/20, 344/20, 540/12 AW der AXA kombiniert die klassische Alte-Welt-Struktur mit maximaler ambulanter GOÄ-Erstattung (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen) und stationären Belegarzt-Leistungen bis Höchstsätze. Der Selbstbehalt von 1.620 EUR pro Versicherungsjahr strukturiert die Eigenbeteiligung, während die Zahnversicherung 60% Ersatz und Behandlung ohne Jahresgrenze erstattet. Augenversorgung, Naturheilverfahren, Psychotherapie und umfangreiche Hilfsmittel runden das Profil ab.

Als Alte-Welt-Produkt, das seit längerer Zeit nicht mehr für Neukunden zugänglich ist, gehört dieser Tarif zu einem schrumpfenden Versichertenbestand. Die Risikogemeinschaft wird kleiner, Beitragsanpassungen fallen tendenziell deutlicher aus als bei Neuwelt-Tarifen. Dies macht die Frage nach Optimierungsmöglichkeiten im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG bei der AXA besonders relevant.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen, Ihre Optionen zu erkennen: unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert, ob günstigere AXA-Tarife mit vergleichbaren oder besseren Leistungen verfügbar sind und wie ein Wechsel ablaufen könnte.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

540/12: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 145/20, 344/20, 540/12 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für Ihre Versicherung bedeutet

Der AXA-Tarif 145/20, 344/20, 540/12 AW ist heute nicht mehr für externe Neukunden verfügbar. Als Bestandsversicherter desselben Versicherers können Sie jedoch von Ihrem Wechselrecht nach §204 VVG Gebrauch machen und in einen anderen AXA-Tarif wechseln, ohne den Versicherer zu verlassen. Das ist ein wichtiger Unterschied: Sie behalten Ihre Versicherungsgeschichte und nutzen interne Optimierungsmöglichkeiten, statt zu kündigen.

Geschlossene Tarife sehen sich typischerweise mit einer alternativen Risikogemeinschaft und geringeren Neuzugängen konfrontiert, was die Beitragsdynamik belastet. Ältere Tarife wie dieser werden oft nicht aktiv vermarktet oder öffentlich gelistet, sind aber in den Bestandsunterlagen der Versicherer dokumentiert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen fundierten Überblick über solche geschlossenen Positionen und kann gezielte Wechselempfehlungen aussprechen.

Tarifwechsel in der AXA: Ihre Chancen auf Ersparnis

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihrem aktuellen hohen Selbstbehalt und möglicherweise ungünstigen Leistungsstrukturen zu entkommen. Nach §204 VVG können Sie wechseln, ohne die Versicherung zu verlassen. Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich - doch dies hängt vom konkreten Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über direkten Zugang zu den AXA-Tariflandschaften und analysiert für Sie, welche Alternativen kostengünstiger sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Einsparungen und Leistungsvergleiche auf. Lassen Sie sich jetzt beraten: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im Tarif 145/20, 344/20, 540/12 - der §204 VVG Ausweg

Dieser Alte-Welt-Tarif trägt durch seine schrumpfende Risikogemeinschaft und die fehlende Zuführung von Neukunden eine strukturelle Beitragsbelastung mit sich. Selbst wenn die medizinischen Kostensteigerungen moderat ausfallen, wirkt sich die demografische Alterung des Bestands und die Umverteilung der Kosten auf immer weniger Schultern dramatisch aus. Beitragserhöhungen sind daher bei diesem Produkt deutlich wahrscheinlicher und intensiver als bei offenen Neuwelt-Tarifen.

Genau hier setzt die §204 VVG Strategie an: Durch einen Wechsel zu einem modernen, noch offenen AXA-Tarif können Sie tendenziell eine stabilere Beitragsentwicklung erreichen und häufig auch die monatliche Prämie senken. Die neueren Tarife profitieren von einem ausgewogeneren Versichertenalter und besserer Kapitalrendite. Werfen Sie einen Blick auf unseren Beitragserhöhungs-Chart, um die Entwicklung dieses Tarifs konkret zu sehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen auf, welche Wechsel sinnvoll sind und wie Sie vorgehen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 344/20, 540/12 AW

Ambulant erstattet dieser Tarif bis zu 3,5-fachen GOÄ-Sätzen für ärztliche Leistungen, hinzu kommen 30 Psychotherapie-Sitzungen zu 100% pro Versicherungsfall, danach 80%. Sehhilfen werden bis 825 EUR für Mehrstärkengläser und bis 935 EUR für Mehrstärken-Kontaktlinsen alle zwei Jahre erstattet. Stationär erfolgt Regelbehandlung plus Belegarzt bis Höchstsätze in Mehrbettzimmern. Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie werden zu 60% ohne jährliche Obergrenze erstattet. Umfangreiche Hilfsmittel (Hörgeräte, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder) sind versichert.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen externen Kunden mehr auf. Er ist ein klassischer Bestandstarif aus der Alte-Welt-Epoche. Für Bestandsversicherte der AXA ist er aber immer noch erreichbar - durch einen internen Wechsel mit anderen AXA-Tarifen nach §204 VVG. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu überdurchschnittlichen Beitragssprüngen, weshalb ein Wechsel zu einem offenen Tarif oder einem neueren Bestandstarif finanzielle Entlastung bringen kann.
Der Selbstbehalt beträgt 1.620 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Das ist ein hoher Selbstbehalt, der einen deutlichen Eigenanteil vor jeder Versicherungsleistung erfordert. Für Versicherte mit geringerem Leistungsbedarf bedeutet das niedrigere monatliche Beiträge, aber bei höherem Bedarf spielt der Selbstbehalt eine bedeutsame Rolle in der jährlichen Kostenrechnung. Viele Tarifwechsel können diesen Betrag reduzieren.
Ja, als AXA-Bestandsversicherter können Sie im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu einem anderen AXA-Tarif wechseln, ohne zu kündigen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft, ob günstigere Alternativen mit gleichen oder besseren Leistungen verfügbar sind. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Ferdinand Halm nach Prüfung der genauen Tarifkombination beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und dem verfügbaren Tarifangebot bei der AXA ab. Für ältere Versicherte ist die Übernahme von Altersrückstellungen entscheidend, was intern leichter ist als extern. Der hohe Selbstbehalt von 1.620 EUR signalisiert, dass dieser Tarif eher für Versicherte mit niedrigem Behandlungsbedarf entworfen wurde. Wenn Sie regelmäßig Leistungen in Anspruch nehmen, könnte ein Tarif mit niedrigerem Selbstbehalt finanzielle Ersparnisse bringen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und zeigt auf, welcher Wechsel rechnerisch sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert