AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 145/20, 344/20, 541/18 AW: Tarif im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 145/20, 344/20, 541/18 AW aus der Alten Welt kombiniert solide Leistungen mit moderaten ambulanten Erstattungen. Die ambulante Versorgung folgt einem 3,5-fachen GOÄ-Höchstsatz für ärztliche Leistungen, technische Leistungen werden bis zum 2,5-fachen GOÄ-Satz erstattet. Charakteristisch ist der relativ hohe Selbstbehalt von 1.620 Euro jährlich. Im stationären Bereich erfolgt die Versorgung in Mehrbettzimmern mit Regelleistungen, während der Zahnersatz eine 72%-Erstattung ohne Summenbegrenzung bietet.

Als geschlossener Tarif steht dieser Tarif seit seiner Schließung nicht mehr für Neukunden zur Verfügung. Für bestehende Versicherte der AXA ergeben sich aber Chancen: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann eine Möglichkeit sein, um bei gestiegenen Beiträgen durch optimierte Alternativen wieder Spielraum zu schaffen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft dieses alten Tarifs führt tendenziell zu stärkeren Beitragserhöhungen, was einen Wechsel besonders attraktiv machen kann.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen für Ihren AXA PKV-Tarif auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif bei der AXA: Was das für Sie bedeutet

Der AXA 145/20, 344/20, 541/18 AW ist für externe Neukunden seit längerem nicht mehr zugänglich. Allerdings können bestehende AXA-Versicherte auf Basis des §204 VVG in diesen Tarif oder auch aus ihm heraus wechseln, sofern sie intern bei der AXA bleiben. Geschlossene Tarife erleben in ihrem Versichertenbestand kontinuierlich Schrumpfung durch Todesfälle und Kündigungen, was das Durchschnittsalter des Kollektivs erhöht und die Beitragsentwicklung beschleunigt. Für Versicherte, die bereits im Tarif sind, ist dieser Effekt ein wichtiger Grund, sich alternative Tarife anzuschauen.

Geschlossene Tarife aus der Alten Welt sind oft nicht mehr im aktiven Vertrieb und werden seltener öffentlich kommuniziert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnis solcher Bestände und kann beurteilen, welche internen Wechselmöglichkeiten für Ihre individuelle Situation sinnvoll sind.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihr Weg zu besseren Konditionen

Besitzerinnen und Besitzer dieses Tarifs können intern bei der AXA in einen anderen Tarif wechseln, ohne die Versicherung zu verlassen. Ein solcher Wechsel erfolgt nach §204 VVG ohne erneute Antragsstellung und läuft zwischen Versichertem und Versicherer ab. Die bestehenden Altersrückstellungen werden in vielen Fällen ganz oder teilweise übernommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation kostenlos und zeigt auf, welche Tarife Ihnen bei der AXA zur Verfügung stehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen Klarheit, wie Sie mit einem Wechsel sparen und Ihre Leistungen optimieren können. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im geschlossenen Tarif: Tarifwechsel als Lösung

Dieser geschlossene Tarif steht unter dem Druck einer kontinuierlich schrumpfenden Versichertengruppe. Während die AXA insgesamt neue Kunden akquiriert und deren Beiträge in den offenen Tarifen stabilisiert, fallen Versicherte im 145/20, 344/20, 541/18 AW durch Altersfortgang aus dem Bestand heraus. Diese Dynamik führt in den kommenden Jahren tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, besonders wenn medizinische Kostentrends hinzukommen.

Der §204 VVG Tarifwechsel bietet Ihnen hier die beste Gegenmaßnahme. Oft sind neuere AXA-Tarife mit ähnlichen oder besseren Leistungen verfügbar, bei denen stabilere Altersstrukturen und aktive Verwaltung zu moderateren Beitragsentwicklungen führen. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Preistrends nachzuvollziehen. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse und Jetzt anmelden, um sofort zu erfahren, welche Alternativen in Ihrer AXA-Versicherung bereitstehen.

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 344/20, 541/18 AW

Ambulant erstattet dieser Tarif bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische Leistungen). Psychotherapie wird mit 100 Prozent für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach zu 80 Prozent erstattet. Sehhilfen werden mit bis zu 110 Euro Gestell plus bis 825 Euro für Mehrstärkengläser gefördert. Zahnbehandlung wird zu 90 Prozent erstattet, Zahnersatz zu 72 Prozent ohne Summenbegrenzung, Kieferorthopädie zu 81 Prozent. Stationär erfolgt die Versorgung in Mehrbettzimmern als Regelleistungen. Natürliche Heilverfahren sind in anerkanntem Umfang mitversichert.
Dieser Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das bedeutet für bestehende Versicherte: Der Versichertenbestand wird langfristig kleiner, die Altersstruktur steigt, Beitragserhöhungen nehmen tendenziell überproportional zu. Allerdings können Sie als AXA-Versicherter intern in einen anderen Tarif wechseln und so dem Beitragsdruck ausweichen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.620 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante und zahnmedizinische Leistungen. Dies positioniert den Tarif im oberen Selbstbehalts-Segment und drückt die monatliche Prämie. Versicherte, die einen niedrigeren Selbstbehalt bevorzugen, sollten interne Tarifwechsel-Alternativen bei der AXA prüfen.
Ja, ein Wechsel ist über §204 VVG möglich, sofern Sie AXA-Versicherter bleiben. Die Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen, eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete günstigere Alternativen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ein Wechsel lohnt sich für viele Versicherte, besonders wenn Sie mit steigenden Beiträgen konfrontiert werden. Die geschlossene Risikogemeinschaft führt zu stärkeren Erhöhungen; modernere, offene AXA-Tarife bieten tendenziell eine stabilere Beitragsentwicklung. Auch der hohe Selbstbehalt von 1.620 Euro könnte bei neuen Tarifen reduzierbar sein. Ihr Alter, Gesundheitszustand und verfügbare Alternativen sind entscheidend. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre individuelle Situation und nennt Ihnen konkrete Wechselchancen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

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