AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 145/20, 344/20, 544/20 AW im Detail

Geschlossener Bisex-Tarif der AXA, der mit vollständiger GOÄ-Höchstsätze-Absicherung punktet: bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen und bis zum 2,5-fachen für technische Leistungen. Der Tarif kombiniert stabiles Mehrbettzimmer mit umfassender Zahnversorgung - 100% Zahnbehandlung und 50% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung. Psychotherapie wird mit 30 Sitzungen zu 100% je Versicherungsfall erstattet, danach 80%. Der jährliche Selbstbehalt liegt bei 1.620 EUR.

Internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA können Bestandsversicherte nutzen, um bei gestiegenen Prämien Optimierungsspielraum zu schaffen. Als geschlossener Bestandstarif aus der alten Welt wird dieser Tarif nicht mehr aktiv vermarktet, was die Risikogemeinschaft im Laufe der Zeit belastet. Häufig lassen sich durch einen internen Tarifwechsel zu einem neueren AXA-Tarif Beiträge senken, ohne dass notwendigerweise Leistungen eingebüßt werden müssen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft für Sie, welche AXA PKV-Tarif-Alternativen zu Ihrer Situation passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

544/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 145/20, 344/20, 544/20 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Der AXA 145/20, 344/20, 544/20 AW ist ein geschlossener Tarif, was bedeutet, dass neue Kunden von außen nicht mehr aufgenommen werden. Für bestehende Versicherte der AXA gilt jedoch ein entscheidender Vorteil: Sie dürfen innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft in diesen oder andere Tarife nach §204 VVG wechseln, ohne dass dies als ein Versichererwechsel zählt. Diese interne Mobilitätsregel ist eine zentrale Chance bei gestiegenen Prämien.

Geschlossene Tarife aus der alten Welt wie dieser erleben eine schrumpfende Versichertenzahl und einen alterungsbedingten Anstieg der Schadenquote. Das führt strukturell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfolgt auch solche älteren, nicht mehr beworbenen Tarife und kann einschätzen, ob ein Wechsel zu einem geöffneten oder jüngeren AXA-Tarif kostensparender ausfällt.

Tarifwechsel bei AXA: Ihre Chancen auf Kostenersparnis

Gemäß §204 VVG können Sie ohne Versichererwechsel in einen anderen AXA-Tarif wechseln. In vielen Fällen bleibt dabei ein Großteil der bislang gesammelten Altersrückstellungen erhalten, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich - genauere Details sind hier jedoch vom jeweiligen Zieltarif abhängig. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete AXA-Wechseloptionen: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen Leistungsumfang und gleicht ihn mit verfügbaren Alternativen ab, um Sparpotenziale freizulegen. Handeln Sie schnell: Mit steigenden Prämien wächst auch Ihr Wechselvorteil. Jetzt anmelden und lassen Sie sich beraten.

Beitragserhöhung im 145/20, 344/20, 544/20 AW - Tarifwechsel als Ausweg

Dieser geschlossene Bestandstarif aus der alten Welt unterliegt dem strukturellen Druck abnehmender Versichertenzahlen und steigender Durchschnittsalter im Kollektiv. Medizinische Kostenentwicklungen treffen auf eine schwindende Prämienbasis - eine Kombination, die regelmäßig zu überdurchschnittlichen Beitragsanhebungen führt. Wer längere Zeit versichert ist, sieht sich häufiger konfrontiert mit deutlicheren Sprüngen bei den jährlichen Prämien.

Der Ausweg liegt in einem gezielten internen Tarifwechsel: Moderne oder geöffnete AXA-Tarife bilden oft deutlich günstigere Einstiegsprämien ab, besonders wenn Sie bereit sind, beim Selbstbehalt oder der Zimmerklasse flexibler zu werden. Hier setzt unsere Analyse an. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Beitragsentwicklung Ihrer AXA-Tarife im Beitragserhöhungs-Chart. Lassen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüfen, welche Kombination aus Ersparnis und Leistungserhalt für Sie passt - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 344/20, 544/20 AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zu 3,5-fachen GOÄ-Sätzen für ärztliche Arbeiten, bis 2,5-fach für technische Leistungen und bis 1,3-fach für Laboranalysen. Zahnbehandlung (inkl. Prophylaxe und Wurzelbehandlung) wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 50% ohne Summenbegrenzung. Psychotherapie wird mit 30 Sitzungen zu 100% je Versicherungsfall, danach zu 80%, bezahlt. Sehhilfen werden bis zu 650 EUR (Mehrstärkengläser bei bis +/- 6 Dioptrien) erstattet. Im stationären Bereich gilt das Mehrbettzimmer, regelärztliche Leistungen sind eingeschlossen, Belegarzt bis Höchstsatz. Alternative Heilmethoden werden bis zur Schulmedizin-Kostenhöhe übernommen.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, dass Neukunden nicht mehr aufgenommen werden. Allerdings dürfen bestehende AXA-Versicherte in diesem Tarif bleiben und auch innerhalb der AXA zu anderen Tarifen wechseln. Das Geschlossensein führt jedoch zu schrumpfenden Versichertenzahlen und damit verbundenem demografischen Druck - ein klassisches Merkmal für überdurchschnittliche Beitragserhöhungen in älteren Bestandskollektiven.
Der Selbstbehalt beträgt 1.620 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für alle Versicherungsbereiche - ambulante ärztliche Leistungen, stationäre Behandlungen und Zahnersatz. Nach Erreichen dieser Grenze trägt die Versicherung alle weiteren Kosten zu 100%, bei Zahnersatz dann zu 50%. Mit 1.620 EUR liegt der Selbstbehalt im oberen Bereich und signalisiert eine Tarif-Strategie, die höhere Eigenverantwortung mit stabiler Leistung kombiniert.
Ja, innerhalb der AXA können Sie nach §204 VVG wechseln - ohne zu einem anderen Versicherer zu gehen. Ein Tarifwechsel zu neueren, geöffneten oder besser kalkulierten AXA-Produkten führt häufig zu niedrigeren Prämien. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen übernommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Allerdings: Ob Gesundheitsfragen erneut nötig sind und Altersrückstellungen vollständig übertragen werden, hängt vom konkreten Zieltarif ab. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und dem Ausmaß der jüngsten Beitragserhöhungen ab. Für viele Versicherte mit hohem Selbstbehalt und Mehrbettzimmer-Einordnung gibt es oft jüngere AXA-Tarife mit moderater kalkulierten Prämien - besonders wenn Sie sich zu einem etwas höheren Selbstbehalt oder zu Einbettzimmer-Verzicht bereit erklären. Der Tarif ist aus der alten Welt und geschlossen, was statistisch für höhere Erhöhungsraten spricht. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft konkrete Alternativen und sagt Ihnen, ob und wie viel Sie durch einen internen Wechsel sparen könnten.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert