AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 145/20, 344/20, VITAL-Z AW im Detail

Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit der Tarifkombination 145/20 (ambulant), 344/20 (stationär) und VITAL-Z (Zahnersatz) einen geschlossenen Bisex-Tarif der alten Welt an. Das Tariffundament ruht auf großzügigen Erstattungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen), umfangreicher Zahnersatzabdeckung mit 75 % Kostenübernahme und einem Selbstbehalt von 1.620 Euro pro Versicherungsjahr. Die Kombination deckt psychotherapeutische Leistungen (30 Sitzungen zu 100 %, danach 80 %), Sehhilfen bis zu maximal 825 Euro für Mehrstärkengläser, Naturheilverfahren und Vorsorgeuntersuchungen ab, während die stationäre Versorgung mit Regel- und Belegarztleistungen auf Mehrbettzimmer-Basis erfolgt.

Wie viele geschlossene Tarife der alten Welt steht die Tarifkombination 145/20, 344/20, VITAL-Z unter demografischem Druck, da die Risikogemeinschaft nicht mehr für externe Neukunden offensteht und daher schrumpft. Dies führt tendenziell zu höheren Beitragsanpassungen als bei offenen Kollektiven. Bestehende Versicherte dieses Tarifs haben jedoch die Möglichkeit, im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG innerhalb der AXA zu einer besseren oder kostengünstigeren Option zu migrieren - ein Weg, den in vielen Fällen Altersrückstellungen und der Verzicht auf eine erneute Gesundheitsprüfung erleichtern können.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Wechsel zu einem günstigeren AXA PKV-Tarif für Sie sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 145/20, 344/20, VITAL-Z AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet es, dass der AXA 145/20, 344/20, VITAL-Z geschlossen ist?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen, externen Versicherten mehr auf. Für Bestandsversicherte der AXA eröffnet sich jedoch eine wichtige Tür: Der §204 VVG erlaubt einen Wechsel innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft in andere (offene oder geschlossene) Tarife, ohne dass der Versicherer die Annahme ablehnen darf. Die schrumpfende Risikogemeinschaft des Tarifs 145/20, 344/20, VITAL-Z führt zu überproportionalen Beitragssteigerungen, da die Kosten auf immer weniger Schultern verteilt werden.

Geschlossene Tarife aus der alten Welt werden von Versicherern nicht mehr aktiv vermarktet und sind daher in öffentlichen Produktlisten oft unsichtbar. Das macht eine Orientierung durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm wertvoll: Er verfügt über einen umfassenden Überblick über alle verfügbaren internen Wechselmöglichkeiten und kann gezielt auf Alternativen hinweisen, die zu Ihrer persönlichen Situation passen - sei es mit besserem Leistungsumfang oder niedrigeren Prämiensteigerungen.

Wie kann ich aus diesem Tarif wechseln?

Der §204 VVG-Tarifwechsel innerhalb der AXA ist ein uneingeschränktes Recht für Bestandsversicherte. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Ihre bestehenden Altersrückstellungen mitgenommen werden können, hängt vom jeweiligen Zieltarif ab und wird im Einzelfall geprüft. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel für Sie rentabel ist. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft Ihre Wechselmöglichkeiten konkret und zeigt auf, welche Alternativen Ihnen bei der AXA offenstehen. Lassen Sie sich jetzt beraten: Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im AXA 145/20, 344/20, VITAL-Z: Was tun?

Geschlossene Tarife der alten Welt erleben strukturbedingt steigenden Kostendruck: Die Risikogemeinschaft schrumpft, während medizinische Kostensteigerungen und demografische Alterung den Leistungsaufwand pro Versicherten erhöhen. Eine Beitragserhöhung im 145/20, 344/20, VITAL-Z ist somit nicht überraschend, sondern folgt dem typischen Muster eines konsolidierenden Altbestands. Der §204 VVG bietet hier einen Ausweg: Ein interner Tarifwechsel zu einem anderen AXA-Tarif kann in vielen Fällen Ihre Beitragslast senken, häufig ohne erhebliche Leistungseinbußen oder mit gleichwertigen Leistungen.

Die Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Landingseite zeigt, wie sich der 145/20, 344/20, VITAL-Z mit anderen Tarifen bei der Prämienentwicklung vergleicht und verdeutlicht das Ausmaß des Drucks auf dieses Kollektiv. Um eine fundierte Entscheidung zu treffen, empfehlen wir Ihnen, unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zu nutzen: Jetzt anmelden Sie erhalten daraufhin eine maßgeschneiderte Analyse mit konkreten Handlungsempfehlungen.

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 344/20, VITAL-Z AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Psychotherapie wird mit 100 % für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach mit 80 % übernommen. Sehhilfen werden bis 825 Euro für Mehrstärkengläser oder bis 935 Euro für Mehrstärken-Kontaktlinsen erstattet (Anspruch alle 2 Jahre). Stationär ist Regel- und Belegarztbehandlung im Mehrbettzimmer versichert; Zahnersatz wird zu 75 % übernommen (85 % bei regelmäßiger Prophylaxe). Die jährliche Leistungsgrenze für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie steigt gestaffelt von 1.000 Euro im ersten Jahr auf 5.000 Euro im fünften Jahr.
Der Tarif ist geschlossen: Er nimmt keine neuen Kunden von außen auf. Für Bestandsversicherte der AXA bedeutet das einen schrumpfenden Versichertenbestand und entsprechend stärkere Beitragsanstiege. Allerdings können Versicherte desselben Versicherers nach §204 VVG in andere AXA-Tarife wechseln, ohne dass der Versicherer die Annahme ablehnen kann. Das macht regelmäßige Optimierungsprüfungen besonders wertvoll.
Der Selbstbehalt beträgt 1.620 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Dieser vergleichsweise hohe SB platziert den Tarif im premium-orientierten Segment: Versicherte mit seltenerem Leistungsbedarf tragen ein hohes finanzielles Risiko, erhalten aber im Gegenzug großzügige Leistungen ohne prozentuale Kostenübernahme-Grenzen (Höchstsätze statt Pauschalen).
Ja, als AXA-Bestandsversicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen AXA-Tarif. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie Ihre bestehenden Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft konkrete Optionen für Sie. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und dem verfügbaren Zieltarif bei der AXA ab. Der aktuelle SB von 1.620 Euro ist relativ hoch; je nach Ihrem Leistungsbedarf könnte ein Wechsel zu einem moderateren SB-Tarif mit ähnlichen Leistungen sinnvoll sein - besonders, wenn dieser auch beitragsgünstiger ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und empfiehlt konkrete Alternativen, die zu Ihrem Profil passen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert