AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 145/20, 344/20, ZPRO AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 145/20, 344/20, ZPRO AW der älteren Welt bietet ambulante Behandlungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische Leistungen, bis 1,3-fach für Laborleistungen). Stationär erfolgt die Versorgung im Mehrbettzimmer mit Regel- und Belegarztleistungen. Der Tarif versichert Zahnbehandlung zu 100 Prozent und Zahnersatz zu 60 Prozent, beide mit aufbauenden Summenbegrenzungen. Psychotherapie (ambulant und stationär), Sehhilfen, Naturheilverfahren und erweiterte Vorsorge einschließlich STIKO-Impfungen sind enthalten. Der Selbstbehalt liegt bei 1.620 EUR pro Versicherungsjahr.

Da dieser Tarif nicht mehr für externe Neukunden zugänglich ist, richtet sich die Tarifoptimierung an Bestandsversicherte der AXA. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu günstigeren oder leistungsgerechteren Alternativen ist häufig möglich und kann in vielen Fällen zu Beitragseinsparungen führen, ohne dass Leistungen verloren gehen. Geschlossene Kollektive wie dieses altern sukzessive, was überdurchschnittliche Beitragserhöhungen zur Folge hat. Bestandsversicherte sollten daher regelmäßig prüfen, ob ein Tarifwechsel innerhalb der AXA rentabel ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob für Sie ein günstigerer AXA PKV-Tarif infrage kommt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 145/20, 344/20, ZPRO AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für den AXA 145/20, 344/20, ZPRO AW?

Dieser Tarif steht nicht mehr für externe Neukunden offen; nur Bestandsversicherte der AXA können durch einen §204 VVG Tarifwechsel in diesen Tarif oder aus ihm in andere Tarife wechseln. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt zu einer demografischen Alterung und damit zu stärkeren Beitragserhöhungen als in Neuzugangstarifen.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser sind oft nicht mehr aktiv in Tarifvergleichen aufgelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt die genauen Leistungsmerkmale und Wechseloptionen dieser Bestandstarife und kann auf Grundlage Ihrer persönlichen Situation eine passgenaue Empfehlung aussprechen.

Kann ich innerhalb der AXA in einen besseren oder günstigeren Tarif wechseln?

Ja, ein Wechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ist möglich. Die Versicherung muss Ihnen den Wechsel in einen Tarif gleicher oder vergleichbarer Leistung erlauben. Altersrückstellungen werden in vielen Fällen anteilig übernommen; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang, hängt vom Einzelfall ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft alle Optionen für Sie durch und ermittelt, wie hoch Ihre Beitragseinsparung ausfallen könnte. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine fundierte Handlungsempfehlung: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhungen im geschlossenen Tarif - was ist zu tun?

Der AXA 145/20, 344/20, ZPRO AW unterliegt als geschlossener Tarif der älteren Welt einer besonders ausgeprägten demografischen Alterung. Das Durchschnittsalter des Versichertenkollektivs steigt kontinuierlich, da neue, junge Versicherte nicht mehr hinzukommen. Dieses Ungleichgewicht führt zu überdurchschnittlichen Beitragsanpassungen, die über dem Kostenwachstum der Medizin liegen.

Ein §204 VVG Tarifwechsel zu einer jüngeren, offenen oder leistungsoptimierteren Variante der AXA ist in vielen Fällen die wirksamste Strategie gegen Beitragsbelastung. Die genaue Einsparung und die verfügbaren Alternativen sind individuell unterschiedlich. Vergleichen Sie die Entwicklung anhand des Beitragserhöhungs-Charts, um das Ausmaß der künftigen Kostenbelastung zu erkennen. Lassen Sie sich danach durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützen und melden Sie sich an: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 344/20, ZPRO AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (bis 3,5-fach für ärztliche, bis 2,5-fach für technische, bis 1,3-fach für Laborleistungen). Psychotherapie wird zu 100 Prozent bis 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach zu 80 Prozent erstattet. Sehhilfen sind bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser vorgesehen. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent, Zahnersatz zu 60 Prozent, Kieferorthopädie zu 60 Prozent (mit Anrechnung auf Jahresgrenzen) vergütet. Die jährliche Summenbegrenzung beträgt im ersten Jahr 1.278,23 EUR und wächst auf bis zu 6.391,15 EUR im fünften Jahr.
Der Tarif ist geschlossen und steht nicht mehr für Neukunden offen. Er richtet sich ausschließlich an Bestandsversicherte der AXA, die durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG die Versorgung optimieren möchten. Ein geschlossenes Kollektiv altert schneller und ist daher überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen ausgesetzt, da der Anteil jüngerer, günstigerer Versicherter nicht mehr wächst.
Der Selbstbehalt liegt bei 1.620 EUR pro Versicherungsjahr. Dieser relativ hohe Selbstbehalt gilt für alle Leistungsbereiche (ambulant, stationär, Zahn) und muss vom Versicherten selbst getragen werden, bevor die Versicherung die Erstattung übernimmt. Ein Selbstbehalt dieser Höhe ist charakteristisch für Tarife, die mit moderaten Beitragssätzen kalkuliert wurden.
Ja, als AXA-Bestandsversicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Die Versicherung ist verpflichtet, Ihnen einen Wechsel in einen gleich- oder höherwertigen Tarif zu gestatten. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen ganz oder teilweise mitgenommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt die genauen Voraussetzungen. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Die Lohnenswertheit hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und dem Zieltarif ab. Jüngere Bestandsversicherte profitieren häufig deutlich von einem Wechsel in einen offenen, jüngeren Tarif der AXA, da die Beitragsentwicklung dort moderater ausfällt. Auch eine Reduktion des Selbstbehalts bei gleichzeitiger Beitragsersparnis ist oft möglich. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und zeigt Ihnen konkret, welche Einsparungen und Leistungsverbesserungen machbar sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert