AXA 150-N NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA 150-N NW im Überblick
AXA 150-N NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt mit bemerkenswert vollständiger Leistungsabdeckung. Der Tarif zeichnet sich durch einen kompletten Verzicht auf Selbstbehalt aus und erstattet stationäre Behandlungen bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ für ärztliche Leistungen - in medizinisch begründeten Fällen sogar darüber hinaus. Die Chefarztbehandlung im Einbettzimmer ist inkludiert, mit Privatarztleistungen bis zum 5-fachen GOÄ-Satz. Psychotherapie (30 Sitzungen zu 100%, danach 80%), Sehhilfen bis 1.000 Euro und Naturheilverfahren erweitern das Leistungsspektrum erheblich.
Der geschlossene Status bedeutet, dass AXA neue externe Kunden nicht mehr aufnimmt - allerdings können bestehende Versicherte des Unternehmens mittels internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu diesem Tarif wechseln. Da die Versichertengemeinschaft schrumpft, wirken sich Kostensteigerungen überproportional auf die Beitragsentwicklung aus, ein typisches Merkmal älterer, geschlossener Tarife. Dennoch eröffnet sich für Bestandsversicherte die Chance, optimierte Leistungskombinationen nutzbar zu machen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft für Sie, ob dieser AXA PKV-Tarif zu Ihrer Situation passt und wo Tarifwechsel-Optionen liegen.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Sehhilfen innerhalb von 2 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehschärfe:
a) für Einstärkengläser bis 6 Dioptrien bis 300,-EUR Rechnungsbetrag und bei stärkerer Fehlsichtigkeit bis 600,-EUR Rechnungsbetrag
b) für Mehrstärkengläser bis 6 Dioptrien bis 700,-EUR Rechnungsbetrag und bei stärkerer Fehlsichtigkeit bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag.
100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen für Erwachsene
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.



