AXA 150-N, ZZ-N NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Tarifprofil: AXA 150-N, ZZ-N NW
Der AXA 150-N, ZZ-N NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt, der mit herausragenden Leistungsmerkmalen punktet: Selbstbehalt von 0 Euro, GOÄ-Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche und bis zum 5-fachen Satz für Chefarzt-Leistungen bei stationärer Behandlung, Einbettzimmer und Chefarztbehandlung. Ambulante Psychotherapie wird mit 100 Prozent für bis zu 30 Sitzungen pro Versicherungsfall übernommen, danach mit 80 Prozent. Sehhilfen sind bis 1.000 Euro Rechnungsbetrag bei Mehrstärkengläsern gedeckt. Die ZZ-N Zahnkomponente übernimmt 100 Prozent der Material- und Laborkosten für Zahnersatz ohne Summenbegrenzung.
Als geschlossener Tarif unterliegt die 150-N, ZZ-N NW einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, was die Beitragsdynamik verschärft. Gleichzeitig eröffnet sich für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG: Ein Wechsel in einen offenen oder jüngeren Tarif kann in vielen Fällen die Prämie senken, ohne dass Altersrückstellungen verloren gehen oder eine umfassende Neugesundheitsprüfung erforderlich wird. Besonders bei dieser Premium-Ausstattung lohnt sich eine Überprüfung der verfügbaren Alternativen.
Die kostenlose PKV-Tarifanalyse unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft persönlich, welche Optimierungsmöglichkeiten für Ihren AXA PKV-Tarif bestehen und ob ein Tarifwechsel sinnvoll ist.
Basismerkmale
150-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
150-N: Sehhilfen innerhalb von 2 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehschärfe:
a) für Einstärkengläser bis 6 Dioptrien bis 300,-EUR Rechnungsbetrag und bei stärkerer Fehlsichtigkeit bis 600,-EUR Rechnungsbetrag
b) für Mehrstärkengläser bis 6 Dioptrien bis 700,-EUR Rechnungsbetrag und bei stärkerer Fehlsichtigkeit bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag.
150-N: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
150-N: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
150-N: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
150-N: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
150-N: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen für Erwachsene
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
150-N: Privatarztbehandlung.
150-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
150-N: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.



