AXA 152/20 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA 152/20 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif 152/20 AW der AXA Krankenversicherung AG richtet sich an Bestandsversicherte, die Wert auf Privatarztbehandlung und Chefarztbehandlung legen. Mit einer Selbstbeteiligung von 600 Euro jährlich, Einbettzimmern im Krankenhaus und GOÄ-Erstattungen bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen bietet dieser Tarif umfangreiche ambulante und stationäre Leistungen. Die Alterswelt-Struktur ermöglicht eine stabile Versichertengemeinschaft, wobei das Fehlen von Zahnversicherung eine bewusste Gestaltungsentscheidung zur Beitragskontrolle darstellt.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG eröffnet Bestandsversicherten der AXA die Möglichkeit, auch in geschlossene Tarife wie diesen zu wechseln, ohne dass ein Tarif neu zugänglich gemacht werden müsste. In vielen Fällen können dabei Altersrückstellungen teilweise übernommen und günstigere Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen gefunden werden, besonders wenn der aktuelle Beitrag durch Tarifoptimierung reduziert werden soll. Da die AXA-Alterswelt-Bestände infolge schrumpfender Versichertenkollektive stärkerem Prämiendruck ausgesetzt sind, lohnt sich eine Überprüfung der Tarifoptionen regelmäßig.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechselmöglichkeiten im AXA PKV-Tarif auf und klärt, welche Alternativen zu Ihrem gegenwärtigen Beitrag verfügbar sind.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:
- bis +/- 6 Dioptrien
- bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
- ab +/- 6 Dioptrien
- bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.
Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.
Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.
100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.
Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.



