AXA 153/20 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA 153/20 AW im Profil
Der AXA 153/20 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der sich durch Premium-Leistungen im stationären Bereich definiert. Mit Einbettzimmer, Chefarztbehandlung und GOÄ-Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen zielt der Tarif auf Versicherte ab, die Wert auf höchsten Klinikkomfort und spezialisierte Fachbehandlung legen. Der Selbstbehalt von 1.300 Euro pro Jahr positioniert diesen Tarif im Premium-Segment. Besonderheit: Sehhilfen werden bis 935 Euro für Mehrstärken-Kontaktlinsen erstattet, psychologische Psychotherapie mit 100-prozentiger Kostenübernahme für die ersten 30 Sitzungen pro Fall.
Da dieser Tarif mittlerweile geschlossen ist für Neukunden, richtet sich die Tarifanalyse primär an Bestandsversicherte der AXA, die ihre aktuelle Police überprüfen möchten. Geschlossene Tarife unterliegen einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, weshalb Beitragserhöhungen häufiger ausfallen und stärker ausfallen als in offenen Tarifen. Allerdings bleibt für bestehende Versicherte der gleichen Versicherergruppe die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG offen, über den neue Kostengünstigkeit erreicht werden kann.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, zeigt konkret auf, ob ein Wechsel zu einem besseren AXA PKV-Tarif für Sie infrage kommt und welche Leistungsveränderungen zu erwarten sind.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:
- bis +/- 6 Dioptrien
- bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
- ab +/- 6 Dioptrien
- bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.
Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.
Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.
100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.
Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.



