AXA 153-N NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Tarifprofil: AXA 153-N NW
Der geschlossene Bisex-Tarif 153-N NW der AXA Krankenversicherung AG vereint Leistungen auf hohem medizinischem Niveau: GOÄ bis zu den Höchstsätzen (3,5-fach für Arzthonorare, 2,5-fach für technische Leistungen), Einbettzimmer sowie Chefarztbehandlung bei stationären Aufenthalten. Das 1.300-Euro-Selbstbehalt-Modell kombiniert eine moderate jährliche Eigenbeteiligung mit substanziellen Kosteneinsparungen. Die Neue-Welt-Klassifizierung reflektiert die moderneren Kalkulationsstandards dieses Tarifs.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Versicherte des gleichen Versicherers eine Option darstellen, insbesondere wenn die aktuelle Prämie oder der Selbstbehalt nicht mehr zur persönlichen Situation passen. Da der Tarif geschlossen ist und keine neuen Kunden aufnimmt, schrumpft die Risikogemeinschaft tendenziell, was Beitragsdynamiken verschärft. In vielen Fällen lassen sich durch einen Tarifwechsel innerhalb der AXA niedrigere Beiträge bei vergleichbarem Leistungsspektrum realisieren, wobei Altersrückstellungen häufig übernommen werden können.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft für Ihren AXA PKV-Tarif alle verfügbaren Wechseloptionen und zeigt auf, wo Sie Prämie oder Leistung optimieren.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Sehhilfen innerhalb von 2 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehschärfe:
a) für Einstärkengläser bis 6 Dioptrien bis 300,-EUR Rechnungsbetrag und bei stärkerer Fehlsichtigkeit bis 600,-EUR Rechnungsbetrag
b) für Mehrstärkengläser bis 6 Dioptrien bis 700,-EUR Rechnungsbetrag und bei stärkerer Fehlsichtigkeit bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag.
100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen für Erwachsene
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.



