AXA ActiveMe-U, KHT-U/50, Komfort Zahn-U: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA ActiveMe-U, KHT-U/50, Komfort Zahn-U im Überblick
AXA Krankenversicherung AG bietet mit dem ActiveMe-U einen offenen Unisex-Tarif der neuen Welt, der sich durch beeindruckende ambulante und stationäre Leistungen auszeichnet. Die Kombination von GOÄ-Sätzen bis zum 3,5-Fachen, Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung, 100% Zahnbehandlung und 75% Zahnersatz bei nur 500 EUR jährlichem Selbstbehalt positioniert diesen Tarif als Premium-Lösung für Versicherte, die umfassenden Schutz mit hoher Leistungsgüte suchen. Die Erstattung von Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung und ein offener Hilfsmittelkatalog (mit beispielsweise bis zu 1.450 EUR für Hörhilfen pro Ohr) unterstreichen die Großzügigkeit dieser Ausgestaltung.
Als offener Tarif profitiert der ActiveMe-U von der kontinuierlichen Aufnahme neuer, jüngerer Versicherter, was die Risikogemeinschaft stabilisiert und die Beitragsentwicklung dämpft. Bestehende Versicherte sollten allerdings beachten, dass bei einem späteren internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem kostengünstigeren Tarif des gleichen Versicherers häufig ausgezeichnete Alternativen verfügbar sind, die in vielen Fällen Altersrückstellungen integrieren und ohne erneute Gesundheitsprüfung umsetzbar sind.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen präzise auf, wie der AXA PKV-Tarif zu Ihrer persönlichen Situation passt und welche Optimierungen realistisch sind.
Basismerkmale
ActiveMe-U: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
ActiveMe-U: Erstattet werden max.
- 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren
- 1.000,-EUR für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik) pro Auge und Versicherungsfall.
ActiveMe-U: 80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
ActiveMe-U: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall bezogen wird oder
- es sich um orthopädische Schuhzurichtungen, Schuheinlagen, Bandagen, Kompressionsstrümpfe handelt oder
- es sich um Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.
Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 120,-EUR für Bettnässertherapiegerät
- 150,-EUR für Tens-/EMS-Geräte
- 200,-EUR für Allergikerbettwäsche
- 520,-EUR für Perücken
- 600,-EUR für Bewegungsschienen
- 1.450,-EUR für Hörhilfen pro Ohr
- 2.450,-EUR für elektronische Lesegeräte
- pro orthopädischem Schuh 25,-EUR Selbstbeteiligung
- 4 Paar Einlagen pro Kalenderjahr.
ActiveMe-U: Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt (Gesundheitslotse) erfolgt: Arzt für Allgemeinmedizin, hausärztlich tätiger Internist, Frauenarzt, Kinderarzt, Augenarzt, Notarzt, Bereitschaftsarzt oder Tele-Arzt.
- 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Wird eine Folgebehandlung von einem der oben genannten Ärzte durchgeführt bzw. von einem Facharzt nach Überweisung, werden alle weiteren Rechnungen zu 100% erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei der Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
ActiveMe-U: 80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
ActiveMe-U: Erstattet werden
- ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen jeweils einmal pro Jahr
- max. 200,-EUR pro Versicherungsjahr zusammen für max. 2 Präventionskurse.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission werden erstattet, auch für private Auslandsreisen.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Präventionskurse beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
ActiveMe-U: Privatarztbehandlung.
ActiveMe-U: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ActiveMe-U: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Komfort Zahn-U: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Komfort Zahn-U: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 85% erstattet, danach zu 75%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Komfort Zahn-U: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Komfort Zahn-U: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



