AXA ActiveMe-UA, KHT-UA/50, Komfort Zahn-UA: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA ActiveMe-UA, KHT-UA/50, Komfort Zahn-UA im Detail
Die AXA bietet mit dem offenen Unisex-Tarif ActiveMe-UA eine Neue-Welt-Versicherung mit umfangreichen Leistungen und moderatem Selbstbehalt von 500 Euro pro Versicherungsjahr. Die ambulante Versorgung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (bis 3,5-fach), in medizinisch begründeten Fällen auch darüber hinaus. Stationär ist Privatarztbehandlung mit Einbettzimmer und Über-Höchstsatz-Erstattung vorgesehen. Die Zahnversicherung Komfort Zahn-UA bietet 100% für Behandlung und 75% für Zahnersatz, wobei im vierten Versicherungsjahr bis zu 4.000 Euro jährlich erstattet werden.
Als offener Tarif mit aktiver Neukunden-Akquisition profitiert die ActiveMe-UA von einer ausgewogenen Altersstruktur und tendenziell moderater Beitragsentwicklung. Der Unisex-Charakter und die großzügigen Leistungen in ambulanter Versorgung (80% Psychotherapie ohne Begrenzung, bis 250 Euro Sehhilfen) machen den Tarif attraktiv für Versicherte mit breiter medizinischer Versorgung. Der 500-Euro-Selbstbehalt stellt einen fairen Kompromiss zwischen Beitragssicherheit und Leistungsumfang dar.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, wie Sie auch im AXA PKV-Tarif durch einen internen Tarifwechsel nach § 204 VVG erheblich sparen können, ohne auf Leistung zu verzichten.
Basismerkmale
ActiveMe-UA: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
ActiveMe-UA: Erstattet werden max.
- 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren
- 1.000,-EUR für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik) pro Auge und Versicherungsfall.
ActiveMe-UA: 80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
ActiveMe-UA: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall bezogen wird oder
- es sich um orthopädische Schuhzurichtungen, Schuheinlagen, Bandagen, Kompressionsstrümpfe handelt oder
- es sich um Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.
Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 120,-EUR für Bettnässertherapiegerät
- 150,-EUR für Tens-/EMS-Geräte
- 200,-EUR für Allergikerbettwäsche
- 520,-EUR für Perücken
- 600,-EUR für Bewegungsschienen
- 1.450,-EUR für Hörhilfen pro Ohr
- 2.450,-EUR für elektronische Lesegeräte
- pro orthopädischem Schuh 25,-EUR Selbstbeteiligung
- 4 Paar Einlagen pro Kalenderjahr.
ActiveMe-UA: Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt (Gesundheitslotse) erfolgt: Arzt für Allgemeinmedizin, hausärztlich tätiger Internist, Frauenarzt, Kinderarzt, Augenarzt, Notarzt, Bereitschaftsarzt oder Tele-Arzt.
- 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Wird eine Folgebehandlung von einem der oben genannten Ärzte durchgeführt bzw. von einem Facharzt nach Überweisung, werden alle weiteren Rechnungen zu 100% erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei der Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
ActiveMe-UA: 80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
ActiveMe-UA: Erstattet werden
- ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen jeweils einmal pro Jahr
- max. 200,-EUR pro Versicherungsjahr zusammen für max. 2 Präventionskurse.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission werden erstattet, auch für private Auslandsreisen.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Präventionskurse beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
ActiveMe-UA: Privatarztbehandlung.
ActiveMe-UA: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ActiveMe-UA: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Komfort Zahn-UA: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Komfort Zahn-UA: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 85% erstattet, danach zu 75%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Komfort Zahn-UA: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Komfort Zahn-UA: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



