AXA ActiveMe-UA, KHT-UA/50, Kompakt Zahn-UA: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA ActiveMe-UA, KHT-UA/50, Kompakt Zahn-UA im Detail
Der offene Unisex-Tarif ActiveMe-UA der AXA Krankenversicherung AG kombiniert eine ambitionierte medizinische Versorgung mit moderaten Kosten. Der Tarif bietet Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, in medizinisch begründeten Fällen sogar über die Höchstsätze hinaus. Mit einem Selbstbehalt von 500 EUR pro Versicherungsjahr, Einbettzimmer im Krankenhaus, Privatarztbehandlung und 80% Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung positioniert sich dieser Tarif als solide Premium-Lösung für die neue Welt. Die Zahnkomponente Kompakt Zahn-UA ergänzt das Angebot mit 100% Zahnbehandlung und 60% Zahnersatz.
Als offener Tarif profitiert ActiveMe-UA von einer stabilen Risikogemeinschaft mit ausgeglichener Altersstruktur, was tendenziell zu moderateren Beitragssteigerungen beiträgt. Gleichzeitig eröffnet sich für bestehende AXA-Versicherte, die derzeit in einem älteren oder stärker belasteten Tarif versichert sind, die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG. In vielen Fällen können solche Wechsel sowohl den Beitrag senken als auch gleichwertige oder bessere Leistungen bieten.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse beleuchtet für Ihren Fall, ob ein Wechsel in diesen oder einen anderen AXA PKV-Tarif wirtschaftlich sinnvoll ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm steht Ihnen dabei zur Seite.
Basismerkmale
ActiveMe-UA: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
ActiveMe-UA: Erstattet werden max.
- 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren
- 1.000,-EUR für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik) pro Auge und Versicherungsfall.
ActiveMe-UA: 80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
ActiveMe-UA: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall bezogen wird oder
- es sich um orthopädische Schuhzurichtungen, Schuheinlagen, Bandagen, Kompressionsstrümpfe handelt oder
- es sich um Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.
Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 120,-EUR für Bettnässertherapiegerät
- 150,-EUR für Tens-/EMS-Geräte
- 200,-EUR für Allergikerbettwäsche
- 520,-EUR für Perücken
- 600,-EUR für Bewegungsschienen
- 1.450,-EUR für Hörhilfen pro Ohr
- 2.450,-EUR für elektronische Lesegeräte
- pro orthopädischem Schuh 25,-EUR Selbstbeteiligung
- 4 Paar Einlagen pro Kalenderjahr.
ActiveMe-UA: Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt (Gesundheitslotse) erfolgt: Arzt für Allgemeinmedizin, hausärztlich tätiger Internist, Frauenarzt, Kinderarzt, Augenarzt, Notarzt, Bereitschaftsarzt oder Tele-Arzt.
- 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Wird eine Folgebehandlung von einem der oben genannten Ärzte durchgeführt bzw. von einem Facharzt nach Überweisung, werden alle weiteren Rechnungen zu 100% erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei der Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
ActiveMe-UA: 80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
ActiveMe-UA: Erstattet werden
- ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen jeweils einmal pro Jahr
- max. 200,-EUR pro Versicherungsjahr zusammen für max. 2 Präventionskurse.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission werden erstattet, auch für private Auslandsreisen.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Präventionskurse beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
ActiveMe-UA: Privatarztbehandlung.
ActiveMe-UA: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ActiveMe-UA: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Kompakt Zahn-UA: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Kompakt Zahn-UA: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet (70%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 70% erstattet, danach zu 60%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Kompakt Zahn-UA: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 2.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Kompakt Zahn-UA: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



