AXA ActiveMe-UA, KHT-UA/50, Prem Zahn-UA: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA ActiveMe-UA, KHT-UA/50, Prem Zahn-UA im Überblick
Der AXA ActiveMe-UA, KHT-UA/50, Prem Zahn-UA ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt mit attraktiven Leistungsmerkmalen für Versicherte, die flexibel und auch im höheren Leistungssegment versichert sein möchten. Der Tarif erstattet ambulante Behandlung bis zu den Höchstsätzen und in medizinisch begründeten Einzelfällen auch über die Höchstsätze hinaus (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen, 1,3-fach für Laborleistungen), kombiniert mit stationärer Privatarztbehandlung im Einbettzimmer, einer zahnmedizinischen Abdeckung mit 90 Prozent für Zahnersatz und einem Selbstbehalt von 500 Euro pro Versicherungsjahr.
Tarifwechsel unter §204 VVG bietet häufig ein hohes Sparpotenzial, insbesondere wenn Sie diesen offenen Tarif mit anderen Angeboten derselben Versicherer vergleichen möchten. Offene Tarife wie dieser profitieren in der Regel von stabilen Altersstrukturen und aktiver Marktbewirtschaftung, was die Beitragsentwicklung tendenziell moderater hält als bei geschlossenen Beständen. Da der ActiveMe-UA ständig neue Versicherte aufnimmt, bleibt das Risikokollektiv ausgewogen und die Prämienentwicklung daher oft günstiger als bei älteren, geschlossenen Beständen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Alternativen und Sparpotenziale im AXA PKV-Tarif-Portfolio.
Basismerkmale
ActiveMe-UA: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
ActiveMe-UA: Erstattet werden max.
- 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren
- 1.000,-EUR für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik) pro Auge und Versicherungsfall.
ActiveMe-UA: 80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
ActiveMe-UA: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall bezogen wird oder
- es sich um orthopädische Schuhzurichtungen, Schuheinlagen, Bandagen, Kompressionsstrümpfe handelt oder
- es sich um Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.
Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 120,-EUR für Bettnässertherapiegerät
- 150,-EUR für Tens-/EMS-Geräte
- 200,-EUR für Allergikerbettwäsche
- 520,-EUR für Perücken
- 600,-EUR für Bewegungsschienen
- 1.450,-EUR für Hörhilfen pro Ohr
- 2.450,-EUR für elektronische Lesegeräte
- pro orthopädischem Schuh 25,-EUR Selbstbeteiligung
- 4 Paar Einlagen pro Kalenderjahr.
ActiveMe-UA: Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt (Gesundheitslotse) erfolgt: Arzt für Allgemeinmedizin, hausärztlich tätiger Internist, Frauenarzt, Kinderarzt, Augenarzt, Notarzt, Bereitschaftsarzt oder Tele-Arzt.
- 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Wird eine Folgebehandlung von einem der oben genannten Ärzte durchgeführt bzw. von einem Facharzt nach Überweisung, werden alle weiteren Rechnungen zu 100% erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei der Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
ActiveMe-UA: 80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
ActiveMe-UA: Erstattet werden
- ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen jeweils einmal pro Jahr
- max. 200,-EUR pro Versicherungsjahr zusammen für max. 2 Präventionskurse.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission werden erstattet, auch für private Auslandsreisen.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Präventionskurse beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
ActiveMe-UA: Privatarztbehandlung.
ActiveMe-UA: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ActiveMe-UA: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Prem Zahn-UA: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
Prem Zahn-UA: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 90% erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 90%.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Prem Zahn-UA: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 2.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 6.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 8.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Prem Zahn-UA: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



