AXA ActiveMe-UA, Kompakt Zahn-UA: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA ActiveMe-UA, Kompakt Zahn-UA im Überblick
Die AXA ActiveMe-UA mit dem Zusatztarif Kompakt Zahn-UA ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt, der Versicherte mit hohen ambulanten Ansprüchen ansprechen soll. Mit bis zu 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen und zusätzlich bis zu den Höchstsätzen hinaus in medizinisch begründeten Fällen, einer Zahnersatzquote von 60 Prozent, 80-prozentiger Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung und umfassenden Hilfsmittelleistungen kombiniert dieser Tarif eine Premium-Leistungsausstattung. Der Selbstbehalt liegt bei 500 Euro pro Versicherungsjahr. Die Stationärbehandlung erfolgt im Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung.
Als offener Tarif mit aktiven Neukunden profitiert die AXA ActiveMe-UA von einer ausgewogenen Altersstruktur und Risikogemeinschaft, was sich typischerweise in moderat wachsenden Beitragssätzen niederschlägt. Für Bestandsversicherte anderer AXA-Tarife eröffnet sich durch die §204 VVG Regelung die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels, was in vielen Fällen mit Beitragseinsparungen und möglicher Leistungsverbesserung verbunden sein kann. Die Altersrückstellungen werden in der Regel übernommen, wobei eine erneute Gesundheitsprüfung häufig entfällt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen im AXA PKV-Tarif auf.
Basismerkmale
ActiveMe-UA: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
ActiveMe-UA: Erstattet werden max.
- 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren
- 1.000,-EUR für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik) pro Auge und Versicherungsfall.
ActiveMe-UA: 80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
ActiveMe-UA: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall bezogen wird oder
- es sich um orthopädische Schuhzurichtungen, Schuheinlagen, Bandagen, Kompressionsstrümpfe handelt oder
- es sich um Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.
Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 120,-EUR für Bettnässertherapiegerät
- 150,-EUR für Tens-/EMS-Geräte
- 200,-EUR für Allergikerbettwäsche
- 520,-EUR für Perücken
- 600,-EUR für Bewegungsschienen
- 1.450,-EUR für Hörhilfen pro Ohr
- 2.450,-EUR für elektronische Lesegeräte
- pro orthopädischem Schuh 25,-EUR Selbstbeteiligung
- 4 Paar Einlagen pro Kalenderjahr.
ActiveMe-UA: Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt (Gesundheitslotse) erfolgt: Arzt für Allgemeinmedizin, hausärztlich tätiger Internist, Frauenarzt, Kinderarzt, Augenarzt, Notarzt, Bereitschaftsarzt oder Tele-Arzt.
- 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Wird eine Folgebehandlung von einem der oben genannten Ärzte durchgeführt bzw. von einem Facharzt nach Überweisung, werden alle weiteren Rechnungen zu 100% erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei der Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
ActiveMe-UA: 80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
ActiveMe-UA: Erstattet werden
- ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen jeweils einmal pro Jahr
- max. 200,-EUR pro Versicherungsjahr zusammen für max. 2 Präventionskurse.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission werden erstattet, auch für private Auslandsreisen.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Präventionskurse beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
ActiveMe-UA: Privatarztbehandlung.
ActiveMe-UA: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ActiveMe-UA: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Kompakt Zahn-UA: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Kompakt Zahn-UA: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet (70%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 70% erstattet, danach zu 60%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Kompakt Zahn-UA: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 2.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Kompakt Zahn-UA: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



