AXA AM 100, K 1, 541/18 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: AXA AM 100, K 1, 541/18 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA AM 100, K 1, 541/18 AW gehört zur älteren Tarifgeneration und zeichnet sich durch eine großzügige Ausstattung aus: Kein Selbstbehalt, GOÄ Höchstsätze mit Übererstattung in medizinisch begründeten Fällen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung, 90% Zahnbehandlung sowie 72% Zahnersatz ohne jährliche Summenbegrenzung. Psychotherapie ist bis zur 30. Sitzung vollständig versichert, und alternative Medizin wird erstattet.
Als geschlossener Tarif steht der AM 100 / K 1 / 541/18 AW für Neukunden nicht mehr zur Verfügung. Bestehende Versicherte desselben Versicherers können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln, sofern bessere Leistungen oder ein günstigerer Beitrag ihre Entscheidung begründen. Da die Risikogemeinschaft geschlossener Tarife schrumpft, sind Beitragserhöhungen häufig stärker ausgeprägt als in offenen Tarifen; allerdings bietet der großzügige Leistungsumfang auch bei höheren Beiträgen noch ein attraktives Leistungs-Kosten-Verhältnis.
Ob dieser Tarif tatsächlich die beste Wahl für Ihre individuelle Situation ist, beantwortet unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm in einer persönlichen Analyse. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die Chancen eines optimierten AXA PKV-Tarifs.
Basismerkmale
AM 100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
AM 100: 103,-EUR für Gestell (auch für Reinigungsmittel), Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung erfolgt einmal pro Versicherungsjahr.
AM 100: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 100: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
AM 100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AM 100: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
K 1: Privatarztbehandlung.
K 1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
K 1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541/18: Keine Summenbegrenzung.
541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



