AXA AM 100, K 1, 541/20 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA AM 100, K 1, 541/20 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA AM 100, K 1, 541/20 AW kombiniert Merkmale der älteren Tarifgeneration mit hochwertigen Leistungen ohne Selbstbehalt. Die ambulante Versorgung erfolgt bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz (technisch bis 2,5-fach, Labor bis 1,3-fach) mit Zusage auch über die Höchstsätze hinaus. Stationär genießen Versicherte ein Einzelzimmer mit Privatarztbehandlung und ärztliche Leistungen vom Chefarzt bis zum 5-fachen Satz ohne vorherige Zusage. Die Zahnersatz-Erstattung liegt bei 80%, Zahnbehandlung wird vollständig übernommen, und es gibt keine jährlichen Summenbegrenzungen.
Mit einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG können Bestandsversicherte der AXA häufig Prämien reduzieren und dabei Leistungsniveaus sichern oder sogar verbessern. Da die Risikogemeinschaft dieses älteren, geschlossenen Tarifs schrumpft, wächst der Beitragsdruck tendenziell stärker als bei offenen Tarifen. Ein strukturierter Wechsel kann diese Kostenentwicklung bremsen, ohne dass Gesundheitsprüfungen zwingend erforderlich sind und Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig mitgenommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet, ob ein Wechsel innerhalb der AXA Ihren AXA PKV-Tarif optimiert. Jetzt durchstarten.
Basismerkmale
AM 100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
AM 100: 103,-EUR für Gestell (auch für Reinigungsmittel), Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung erfolgt einmal pro Versicherungsjahr.
AM 100: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 100: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
AM 100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AM 100: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
K 1: Privatarztbehandlung.
K 1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
K 1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541/20: Keine Summenbegrenzung.
541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



