AXA AM 100, K 1, Z 100 S AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA AM 100, K 1, Z 100 S AW im Detail
Der AXA AM 100, K 1, Z 100 S AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif aus der alten Welt, der mit einer Vollversorgung ohne Selbstbehalt punktet. Der ambulante Tarif AM 100 erstattet Rechnungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ - für ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz, für technische bis 2,5-fach, für Laborleistungen bis 1,3-fach - und geht in medizinisch begründeten Einzelfällen sogar über diese Höchstsätze hinaus. Im stationären Bereich kombiniert die Komponente K 1 Privatarztbehandlung mit den gleichen GOÄ-Parametern plus Chefarztbehandlung bis zum 5-fachen Satz ohne vorherige Zusage. Für Zahnersatz leistet Z 100 S 80 Prozent nach Überschreitung der 511,29-Euro-Jahresgrenze und deckt auch Kieferorthopädie ab.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist für Bestandsversicherte dieses Tarifs eine realistische Option, um Beitragszuwächse zu stabilisieren oder langfristig zu senken. Da der AM 100/K 1/Z 100 S AW ein geschlossener Tarif mit schrumpfender Risikogemeinschaft ist, liegen Beitragserhöhungen oft deutlich über dem Marktdurchschnitt. Ein Wechsel innerhalb der AXA - häufig zu einem neueren Tarif mit optimierter Altersstruktur - kann in vielen Fällen zu kleineren oder moderateren Prämien führen, während die Altersrückstellungen in der Regel erhalten bleiben.
Ob Gesundheitsprüfungen erforderlich sind und wie die Altersrückstellungen genau übernommen werden, muss im Einzelfall durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm geklärt werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die besten Alternativen im AXA-PKV-Tarifangebot auf.
Basismerkmale
AM 100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
AM 100: 103,-EUR für Gestell (auch für Reinigungsmittel), Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung erfolgt einmal pro Versicherungsjahr.
AM 100: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 100: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
AM 100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AM 100: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
K 1: Privatarztbehandlung.
K 1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
K 1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 100 S: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z 100 S: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 80%.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Z 100 S: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Z 100 S: Bei Zahnersatz erforderlich.



