AXA AM 100, K 1, ZS 60 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: AXA AM 100, K 1, ZS 60 AW
Der AXA AM 100, K 1, ZS 60 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der Bestandsversicherte mit vollständiger Kostenübernahme ohne Selbstbehalt anzieht. Die ambulante Versorgung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, in medizinisch begründeten Fällen sogar über die Höchstsätze hinaus: bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen. Im Krankenhaus sichert die K-1-Komponente Privatarztbehandlung mit Chefarzt-Option bis zur 5-fachen GOÄ. Die ZS-60-Zahnkomponente deckt 60% Zahnersatz nach einer jährlichen Franchise von 511,29 Euro ab, mit schrittweise ansteigendem Jahreshöchstbeitrag bis 6.391,15 Euro im fünften Versicherungsjahr.
Als geschlossener Tarif der Alten Welt wird dieser Tarif nicht mehr für externe Neukunden akzeptiert, was die Risikogemeinschaft über die Jahre schrumpfen lässt und zu Beitragserhöhungen führt. Für Bestandsversicherte des Versicherers bleibt jedoch der interne Tarifwechsel nach §204 VVG eine Option, um von moderneren oder günstiger kalkulierten Tarifen zu profitieren. Psychotherapie ist mit bis zu 30 Sitzungen zu 100% versichert, danach mit gestaffelten Sätzen bis 70%. Sehhilfen erhalten 103 Euro jährlich, alternative Medizin und Vorsorgeuntersuchungen sind eingebunden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob ein optimierter AXA PKV-Tarif für Ihre Situation passen kann.
Basismerkmale
AM 100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
AM 100: 103,-EUR für Gestell (auch für Reinigungsmittel), Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung erfolgt einmal pro Versicherungsjahr.
AM 100: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 100: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
AM 100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AM 100: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
K 1: Privatarztbehandlung.
K 1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
K 1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
ZS 60: Erstattet werden 60% der jährlich 511,29EUR übersteigenden Rechnungsbeträge für
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung)
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie)
- Kieferorthopädie
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.



