AXA AM 100, K 2, 541/18 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA AM 100, K 2, 541/18 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA AM 100, K 2, 541/18 AW gehört zur Alten Welt und zeichnet sich durch besondere Merkmale aus: Versicherte zahlen keinen Selbstbehalt für ambulante und stationäre Leistungen, profitieren von GOÄ-Erstattungen bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen und im Chefarztfall sogar bis zum 5-fachen Satz, erhalten bei Zahnbehandlung 90 Prozent Erstattung und bei Zahnersatz 72 Prozent ohne Summenbegrenzung. Im Krankenhaus wird Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer gewährleistet.
Als geschlossener Tarif ist dieser Bestand nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, was die Risikogemeinschaft über die Zeit schrumpfen lässt. Bestehende Versicherte der AXA können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin von diesem oder ähnlichen Tarifen profitieren. Solche Wechsel ermöglichen häufig, die bisherigen Altersrückstellungen zu erhalten und bei veränderten Gesundheits- oder Lebenssituationen zu einer besseren Kostensituation zu gelangen.
Die Bewertung, ob dieser Tarif oder ein Tarifwechsel zu Ihrer persönlichen Situation passt, übernimmt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm im Rahmen unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse für Ihren AXA PKV-Tarif zeigt Ihnen konkrete Optionen.
Basismerkmale
AM 100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
AM 100: 103,-EUR für Gestell (auch für Reinigungsmittel), Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung erfolgt einmal pro Versicherungsjahr.
AM 100: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 100: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
AM 100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AM 100: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
K 2: Privatarztbehandlung.
K 2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
K 2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541/18: Keine Summenbegrenzung.
541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



