AXA AM 100, K 2, ZS 60 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA AM 100, K 2, ZS 60 AW im Überblick
Der AXA AM 100, K 2, ZS 60 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt mit Beitragsgarantie ohne Selbstbehalt. Dieses Leistungspaket kombiniert GOÄ-Erstattung über Höchstsatz (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung und 60 Prozent Zahnersatzdeckung. Mit 30 psychotherapeutischen Sitzungen pro Fall zu 100 Prozent, Sehhilfen zu 103 Euro pro Jahr und einem geschlossenen Hilfsmittelkatalog bietet dieser Tarif ein individualisiertes Leistungsprofil für etablierte Versichertenkollektive.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann für Bestandsversicherte dieser Gruppe attraktiv sein, um in der heutigen Marktentwicklung optimierte Konditionen zu erlangen. Geschlossene Tarife wie dieser sind neuen Kunden nicht zugänglich, was über längere Zeit zu einer älteren Risikogemeinschaft und entsprechend höheren Beitragsanpassungen führen kann. In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel zu einem aktiveren AXA-Tarif in der neuen Welt Beitragssteigerungen lindern oder äquivalente Leistungen bei besseren Prämien sichern.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen für Ihren AXA PKV-Tarif auf, damit Sie informiert entscheiden können.
Basismerkmale
AM 100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
AM 100: 103,-EUR für Gestell (auch für Reinigungsmittel), Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung erfolgt einmal pro Versicherungsjahr.
AM 100: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 100: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
AM 100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AM 100: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
K 2: Privatarztbehandlung.
K 2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
K 2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
ZS 60: Erstattet werden 60% der jährlich 511,29EUR übersteigenden Rechnungsbeträge für
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung)
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie)
- Kieferorthopädie
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.



