AXA AM 100, KHT2A (40, -EUR), K 2, Z 100, ZS 60 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA AM 100, KHT2A, K 2, Z 100, ZS 60 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif AM 100 der AXA aus der alten Welt verbindet eine bemerkenswert breite Leistungspalette ohne Selbstbehalt mit einer innovativen Gebührengestaltung. Privatversicherte können sich Chefarztbehandlung im Einbettzimmer, GOÄ-Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz (in begründeten Fällen darüber hinaus) sowie umfassende Zahnersatzerstattung von 80 Prozent sichern. Die Kombination aus Null-Selbstbehalt und Premium-Leistungen macht diesen Tarif zu einem der hochwertigsten Bestandstarife im AXA-Portfolio.
Geschlossene Bestandstarife wie der AM 100 entwickeln sich aufgrund ihres schrumpfenden Versichertenkollektivs häufig mit stärkeren Beitragszuwächsen als offene Tarife. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann in vielen Fällen Kosteneinsparungen bringen und gleichzeitig Versicherte auf einer stabiler werdenden Kollektivbasis führen. Die Altersrückstellungen bleiben dabei erhalten, wobei eine Gesundheitsprüfung möglich ist.
Ob ein optimierter Tarifwechsel auch in Ihrer persönlichen Situation Einsparungen ermöglicht, bewertet unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm innerhalb einer kostenlosen Analyse. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse stellt Ihnen alle verfügbaren AXA-Alternativen gegenüber und zeigt auf, welche Option zum AM 100 wirklich passt.
Basismerkmale
AM 100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
AM 100: 103,-EUR für Gestell (auch für Reinigungsmittel), Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung erfolgt einmal pro Versicherungsjahr.
AM 100: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 100: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
AM 100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AM 100: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
K 2: Privatarztbehandlung.
K 2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
K 2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 100, ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z 100+ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Z 100, ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.



