AXA AM 310, K 1, 541/20 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Tarifprofil: AXA AM 310, K 1, 541/20 AW
Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit dem AM 310, K 1, 541/20 AW einen geschlossenen Bisex-Tarif der Alten Welt mit umfassenden Leistungen auf hohem Niveau. Das Tarifmodell kombiniert einen Selbstbehalt von 310 Euro mit GOÄ-Höchstsätzen bis zum 3,5-fachen für ärztliche Leistungen, Privatarztbehandlung mit Chefarzt-Wahlrecht, Einbettzimmer und großzügiger Zahnersatzabdeckung von 80 Prozent ohne Summenbegrenzung. Diese Konstellation signalisiert einen etablierten Bestandstarif für anspruchsvolle Versicherte, die Premium-Leistungen ohne Kompromisse erwarten.
Als geschlossener Tarif steht dieser nicht mehr für Neukunden zur Verfügung; die Risikogemeinschaft schrumpft im Laufe der Zeit, was tendenziell zu stärkeren Beitragserhöhungen führt als in offenen Tarifen mit ausgeglichener Altersstruktur. Allerdings bietet das Versicherungsrecht einen entscheidenden Ausweg: Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in andere Tarife dieses Versicherers wechseln und dabei in vielen Fällen Altersrückstellungen übernehmen. Dies eröffnet regelmäßig Sparpotenzial, ohne dass man den Versicherer wechseln müsste.
Ob für Sie ein kostengünstiger Tarifwechsel mit gleichwertigen Leistungen möglich ist, prüft unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm. So finden Sie heraus, welche AXA PKV-Tarif-Alternativen Ihrer Situation entsprechen.
Basismerkmale
AM 310: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
AM 310: 103,-EUR für Gestell (auch für Reinigungsmittel), Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung erfolgt einmal pro Versicherungsjahr.
AM 310: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 310: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
AM 310: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AM 310: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 310: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Stationäre Leistungen
K 1: Privatarztbehandlung.
K 1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
K 1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541/20: Keine Summenbegrenzung.
541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



