AXA AM 310, K 3, 541/20 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA AM 310, K 3, 541/20 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA AM 310, K 3, 541/20 AW aus der Alten Welt bietet hochwertige Leistungen mit Raum für medizinische Einzelfallentscheidungen. Im ambulanten Bereich erstattet der Tarif ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis zum 2,5-fachen und Laborleistungen bis zum 1,3-fachen Satz. In medizinisch begründeten Einzelfällen können auch Leistungen über diese Höchstsätze hinaus erfolgen. Die Zahnversicherung deckt Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 80% und Kieferorthopädie zu 90% ab - jeweils ohne jährliche Summenbegrenzung. Der Selbstbehalt liegt bei 310 EUR pro Versicherungsjahr.
Dieser geschlossene Tarif aus der Alten Welt steht nur noch Bestandskunden zur Verfügung und wird von der AXA nicht mehr neu vergeben. Die stagnierende Risikogemeinschaft und ihre demografische Alterung führen tendenziell zu Beitragserhöhungen, die über dem Durchschnitt liegen können. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem günstigeren Tarif derselben Versicherungsgesellschaft ist jedoch oft möglich und kann in vielen Fällen Prämien senken - häufig sogar ohne wesentliche Leistungseinbußen. Altersrückstellungen werden in der Regel anteilig übernommen, eine Gesundheitsprüfung kann je nach Zielplan erforderlich sein.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre persönliche Situation und zeigt auf, ob ein Tarifwechsel für Sie infrage kommt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet den AXA PKV-Tarif vor dem Hintergrund Ihrer Versicherungsbedürfnisse.
Basismerkmale
AM 310: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
AM 310: 103,-EUR für Gestell (auch für Reinigungsmittel), Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung erfolgt einmal pro Versicherungsjahr.
AM 310: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 310: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
AM 310: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AM 310: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 310: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Stationäre Leistungen
K 3: Regel- und Belegarztleistungen.
K 3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
K 3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541/20: Keine Summenbegrenzung.
541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



