AXA AM 310, K 3, Z 100/ZS 60 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: AXA AM 310, K 3, Z 100/ZS 60 AW
Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit dem AM 310, K 3, Z 100/ZS 60 einen geschlossenen Bisex-Tarif, der sich an Versicherte richtet, die bereits im Bestandskollektiv der AXA angemeldet sind. Der Tarif vereint die stationäre Regelleistung K 3 mit umfassenden ambulanten und zahnmedizinischen Leistungen. Die ambulante Versorgung wird bis zu den GOÄ-Höchstsätzen erstattet - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, bis zum 2,5-fachen für technische Leistungen und bis zum 1,3-fachen für Laborleistungen. Ein jährlicher Selbstbehalt von 310 EUR begrenzt das finanzielle Risiko im moderaten Bereich. Stationäre Behandlung erfolgt im Mehrbettzimmer ohne Chefarzt-Option.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist für Versicherte des AXA-Bestands eine etablierte Optimierungsmöglichkeit. In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel zu einem neueren AXA-Tarif die Prämien senken, während Altersrückstellungen häufig übernommen werden und in den meisten Fällen gleichwertige oder bessere Leistungen verfügbar sind. Allerdings ist dieser Tarif mittlerweile geschlossen und das schrumpfende Versichertenkollektiv wird mit unterdurchschnittlichen Gestaltungsmöglichkeiten konfrontiert - ein Zeichen, dass hier ein Tarifwechsel besonders empfehlenswert sein kann.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche AXA PKV-Tarif-Alternativen aktuell zu Ihrer Situation passen und wie Sie Ihre Monatsbeiträge optimieren können.
Basismerkmale
AM 310: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
AM 310: 103,-EUR für Gestell (auch für Reinigungsmittel), Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung erfolgt einmal pro Versicherungsjahr.
AM 310: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 310: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
AM 310: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AM 310: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 310: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Stationäre Leistungen
K 3: Regel- und Belegarztleistungen.
K 3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
K 3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.



