AXA AM 310, KG 3, K 3, 541/20 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA AM 310, KG 3, K 3, 541/20 AW im Detail
Der AXA AM 310 ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der sich durch großzügige ärztliche Erstattungen auszeichnet: bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen, mit Möglichkeit der Erstattung über die Höchstsätze hinaus in medizinisch begründeten Einzelfällen. Der Selbstbehalt liegt bei 310 Euro jährlich. Chefarztbehandlung, Privatarztleistungen im stationären Bereich und ein umfassendes Zahnleistungsspektrum mit 80% Zahnersatzerstattung gehören zu diesem Tarif, der für eine hochwertige Versorgung konzipiert ist.
Beim internen Tarifwechsel nach §204 VVG können Versicherte des gleichen Versicherers häufig in günstigere AXA-Tarife wechseln. Ein geschlossener Tarif wie dieser profitiert nicht von Neuzugängen, daher kann sich die Risikogemeinschaft verschärfen. Dadurch steigen die Beitragsentwicklungen oft stärker als bei offenen Tarifen. Eine individuelle Überprüfung der eigenen Situation und verfügbarer Wechselopportunitäten lohnt sich daher besonders für Versicherte, die langfristig ihre Beitragssicherheit verbessern möchten.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Tarifwechsel-Optionen für Sie im AXA PKV-Tarif infrage kommen und wie Sie Ihre Altersrückstellungen bestmöglich einsetzen.
Basismerkmale
AM 310: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
AM 310: 103,-EUR für Gestell (auch für Reinigungsmittel), Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung erfolgt einmal pro Versicherungsjahr.
AM 310: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 310: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
AM 310: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AM 310: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 310: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Stationäre Leistungen
K 3+KG 3: Privatarztbehandlung.
KG 3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
K 3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
K 3, KG 3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541/20: Keine Summenbegrenzung.
541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



