AXA AM 310, KG 4, K 3, 541/18 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA AM 310, KG 4, K 3, 541/18 AW im Überblick
Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit dem AM 310 einen geschlossenen Bisex-Tarif aus der Alten Welt, der sich durch eine solide ambulante Versorgung mit GOÄ-Sätzen bis zum 3,5-fachen Satz auszeichnet. Der jährliche Selbstbehalt beträgt 310 EUR. Stationär ist ein Zweibettzimmer enthalten, und die zahnmedizinischen Leistungen werden mit 90% Zahnbehandlung und 72% Zahnersatz vergütet. Besonderheit: Die Heil- und Kostenplan-Empfehlung bei Zahnersatz sowie die fehlende Summenbegrenzung in der Zahnversorgung bieten planbare Kostenfestigkeit.
Als geschlossener Tarif ist der AM 310 nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, doch bestehende AXA-Versicherte können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG innerhalb der AXA weiterhin in diesen Tarif wechseln. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt oft zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen, doch ein Tarifwechsel zu einem moderneren oder günstiger gestalteten Tarif kann in vielen Fällen Prämienentlastung bringen, häufig ohne Gesundheitsprüfung und unter Mitnahme der Altersrückstellungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet Ihre individuelle Situation und zeigt auf, ob ein Wechsel zu einem günstigeren AXA PKV-Tarif für Sie rentabel ist.
Basismerkmale
AM 310: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
AM 310: 103,-EUR für Gestell (auch für Reinigungsmittel), Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung erfolgt einmal pro Versicherungsjahr.
AM 310: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 310: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
AM 310: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AM 310: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 310: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Stationäre Leistungen
K 3: Regel- und Belegarztleistungen.
K 3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
K 3, KG 4: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541/18: Keine Summenbegrenzung.
541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



