AXA AM 310, KG 4, K 3, Z 100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA AM 310, KG 4, K 3, Z 100 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA AM 310, KG 4, K 3, Z 100 AW der AXA Krankenversicherung AG bietet einen umfassenden Leistungsschutz mit Besonderheiten, die viele Versicherte schätzen: Der Tarif erstattet ambulante und zahnärztliche Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach) und in medizinisch begründeten Einzelfällen sogar darüber hinaus. Die Zahnersatz-Erstattung von 100% ist insgesamt auf 511,29 Euro pro Jahr begrenzt, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie eingerechnet. Der Selbstbehalt von 310 Euro pro Versicherungsjahr und das Zweibettzimmer positionieren den Tarif als solides Basismodell mit guter Leistungsbreite.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann für Bestandsversicherte erheblich interessant sein: Häufig lassen sich in der neuen Welt der AXA oder in anderen geschlossenen Tarifen des gleichen Versicherers günstigere Prämien bei gleichwertigen oder besseren Leistungen erzielen. Die Risikogemeinschaft des AM 310 ist geschrumpft; das führt zu höheren Beitragssteigerungen als in offenen Tarifen mit ausreichender Neukunden-Zufuhr. Ein Wechsel kann daher in vielen Fällen nicht nur die Prämie senken, sondern auch den Leistungsschutz optimieren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche AXA PKV-Tarife zu Ihrer aktuellen Situation passen und ob ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist.
Basismerkmale
AM 310: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
AM 310: 103,-EUR für Gestell (auch für Reinigungsmittel), Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung erfolgt einmal pro Versicherungsjahr.
AM 310: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 310: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
AM 310: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AM 310: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 310: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Stationäre Leistungen
K 3: Regel- und Belegarztleistungen.
K 3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
K 3, KG 4: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z 100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Z 100: Bei Zahnersatz erforderlich.



