AXA AM 310, KG 4, K 3, Z 100 S AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA AM 310, KG 4, K 3, Z 100 S AW im Überblick
Der AXA AM 310 ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich durch attraktive Leistungsmerkmale und moderate Selbstbeteiligung auszeichnet. Die ambulante Versorgung wird bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen, 1,3-fach für Laborleistungen) erstattet, in begründeten Einzelfällen auch über diese Grenzen hinaus. Der jährliche Selbstbehalt von 310 EUR liegt im mittleren Segment. Die Zahnversorgung bietet 80 Prozent Erstattung für Zahnersatz, Kieferorthopädie ist mitversichert. Im Krankenhaus erfolgt die Unterbringung im Zweibettzimmer.
Die Übernahme durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG kann für bestehende AXA-Versicherte attraktiv sein, besonders wenn höhere Selbstbehalte aktuell zu Beitragsbelastungen führen. Ein Wechsel in andere Tarife der gleichen Versicherungsgesellschaft ist häufig mit unverändertem oder sogar verbessertem Leistungsschutz und in vielen Fällen mit niedrigeren Prämien möglich. Da der AM 310 ein geschlossener Tarif ist, schrumpft die Versichertengemeinschaft demografisch, was mittelfristig zu Beitragsdynamiken führt, die einen Tarifwechsel motivieren können.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Einsparpotenziale und verfügbare Alternativen im AXA PKV-Tarif-Portfolio auf.
Basismerkmale
AM 310: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
AM 310: 103,-EUR für Gestell (auch für Reinigungsmittel), Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung erfolgt einmal pro Versicherungsjahr.
AM 310: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 310: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
AM 310: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AM 310: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 310: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Stationäre Leistungen
K 3: Regel- und Belegarztleistungen.
K 3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
K 3, KG 4: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 100 S: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z 100 S: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 80%.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Z 100 S: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Z 100 S: Bei Zahnersatz erforderlich.



