AXA AM 310, KHT2A (40, -EUR), K 2, Z 100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum AXA AM 310, KHT2A (40, -EUR), K 2, Z 100 AW
Der AXA AM 310 ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich durch hochwertige Leistungen auszeichnet: Bis zu 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen im ambulanten und stationären Bereich, sogar über Höchstsätze hinaus in medizinisch begründeten Fällen, Einbettzimmerversicherung mit Privatarztbehandlung und Chefarztgebühren bis 5-fach GOÄ, sowie 100% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung pro Versicherungsjahr. Der Selbstbehalt liegt bei 310 Euro pro Jahr und gilt für ambulante und stationäre Leistungen. Mit Psychotherapie bis 30 Sitzungen zu 100%, Sehhilfen zu 103 Euro jährlich und umfassenden Vorsorgeuntersuchungen sowie Naturheilverfahren rundet dieser Tarif ein prämienbewusstes Premiumsegment ab.
Als geschlossener Tarif nimmt der AXA AM 310 keine neuen Kunden auf. Zudem steht Bestandsversicherten des gleichen Versicherers ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif häufig weiterhin nicht mehr offen, da er ab dem Schließungsdatum nicht mehr für externe Neuzugänge zugänglich war. Allerdings können bestehende Kunden des Versicherers in seltenen Fällen bereits versicherte Kollektivmitglieder bleiben und von stabilen Leistungen profitieren. Tarife dieser älteren Generation unterliegen jedoch einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, was langfristig zu höheren Beitragszuwächsen führt. Die Chancen auf einen kostengünstigen Wechsel zu moderneren Tarifen beim gleichen Versicherer sind oft gegeben, da die alte Welt zahlreiche alternative Strukturen bietet.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, die Optionen innerhalb Ihres AXA PKV-Tarifs auszuschöpfen und zu prüfen, ob ein interner Tarifwechsel wirtschaftlicher ist.
Basismerkmale
AM 310: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
AM 310: 103,-EUR für Gestell (auch für Reinigungsmittel), Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung erfolgt einmal pro Versicherungsjahr.
AM 310: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 310: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
AM 310: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AM 310: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 310: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Stationäre Leistungen
K 2: Privatarztbehandlung.
K 2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
K 2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z 100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Z 100: Bei Zahnersatz erforderlich.



