AXA AM 310, KHT2A (40, -EUR), K 2, ZS 60 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA AM 310, KHT2A (40, -EUR), K 2, ZS 60 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA AM 310 vereint eine leistungsstarke Kombination aus ambulanten und stationären Versicherungsmerkmalen der alten Welt. Mit einem Selbstbehalt von 310 Euro jährlich bietet dieser Tarif Erstattungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen und darüber hinaus: bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen ambulant und stationär. Im stationären Bereich profitieren Versicherte von der Privatarztbehandlung mit bis zum 5-fachen Satz bei direkt vom Chefarzt erbrachten Leistungen. Die Zahnversicherung (ZS 60) erstattet 60 Prozent des Zahnersatzes und deckt auch Kieferorthopädie ab.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet geschlossenen Tarifen wie dem AM 310 eine wichtige Perspektive für Bestandsversicherte der AXA. Während geschlossene Tarife typischerweise einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft unterliegen und damit verbundene Beitragssteigerungen erfahren, lassen sich in vielen Fällen durch einen Wechsel zu aktuell geöffneten Tarifen äquivalente oder verbesserte Leistungen bei moderateren Beiträgen erreichen. Die bisherigen Altersrückstellungen können häufig mitgenommen werden, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm untersucht, welche AXA PKV-Tarif-Alternativen für Ihre persönliche Situation sinnvoll sind.
Basismerkmale
AM 310: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
AM 310: 103,-EUR für Gestell (auch für Reinigungsmittel), Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung erfolgt einmal pro Versicherungsjahr.
AM 310: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 310: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
AM 310: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AM 310: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 310: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Stationäre Leistungen
K 2: Privatarztbehandlung.
K 2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
K 2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
ZS 60: Erstattet werden 60% der jährlich 511,29EUR übersteigenden Rechnungsbeträge für
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung)
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie)
- Kieferorthopädie
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.



