AXA AM 700, K 2, Z 100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA AM 700, K 2, Z 100 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif AM 700, K 2, Z 100 AW der AXA Krankenversicherung AG kombiniert eine Jahresfranchise von 700 Euro mit umfassender Leistungsabdeckung, die über die Standard-Höchstsätze der GOÄ hinausgeht. Ambulant erstattet der Tarif bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche und bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen; in medizinisch begründeten Einzelfällen sogar darüber. Die stationäre Versorgung (Zweibettzimmer, Privatarztbehandlung) nutzt die gleiche GOÄ-Staffelung, Chefarzt-Leistungen bis zum 5-fachen Satz. Zahnersatz ist zu 100 Prozent erstattet, zusammen mit Zahnbehandlung und Kieferorthopädie bis 511,29 Euro pro Jahr.
Als geschlossener Tarif der alten Welt ist der AM 700 nicht mehr für Neukundenakquisition verfügbar, doch bestehende Versicherte der AXA können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in den Tarif wechseln oder ihn optimieren. Die schrumpfende Versichertenbasis führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, was einen Wechsel zu einem günstigeren Tarif mit vergleichbaren Leistungen häufig sinnvoll macht. Die Altersrückstellungen bleiben in vielen Fällen erhalten, eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt häufig.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, welche optimierten AXA PKV-Tarife für Ihre Situation verfügbar sind und wie viel Sparpotenzial der Wechsel bietet.
Basismerkmale
AM 700: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
AM 700: 103,-EUR für Gestell (auch für Reinigungsmittel), Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung erfolgt einmal pro Versicherungsjahr.
AM 700: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 700: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
AM 700: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AM 700: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 700: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Stationäre Leistungen
K 2: Privatarztbehandlung.
K 2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
K 2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z 100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Z 100: Bei Zahnersatz erforderlich.



