AXA AM 700, K 3, Z 100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA AM 700, K 3, Z 100 AW im Detail
Geschlossener Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG mit solidem Leistungsmix für Bestandskunden. Der AM 700 kombiniert ambulante Versorgung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen mit Möglichkeit der Überschreitung in medizinisch begründeten Fällen, Psychotherapie bis zu 30 Sitzungen zu 100% Erstattung, Sehhilfen-Zuschuss von 103 EUR jährlich sowie 700 EUR Selbstbehalt pro Versicherungsjahr. Die Zahnversicherung Z 100 erstattet Zahnbehandlung und Zahnersatz zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100%, sowie Kieferorthopädie, was auf dem Altwelt-Markt ein deutliches Leistungsmerkmal darstellt.
Als geschlossener Tarif ist eine externe Neukunden-Aufnahme nicht mehr möglich, doch bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können via §204 VVG in alternative Tarife der AXA wechseln. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft eines älteren, geschlossenen Bisex-Tarifs trägt in der Regel zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen bei. Ein interner Tarifwechsel bietet in vielen Fällen die Möglichkeit, Beiträge zu senken und dabei ein gleichwertiges oder besseres Leistungsprofil zu bewahren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, die Wechselmöglichkeiten im AXA PKV-Tarif vollständig auszuloten und zu prüfen, ob eine kostengünstigere Alternative für Ihre Situation verfügbar ist.
Basismerkmale
AM 700: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
AM 700: 103,-EUR für Gestell (auch für Reinigungsmittel), Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung erfolgt einmal pro Versicherungsjahr.
AM 700: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 700: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
AM 700: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AM 700: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 700: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Stationäre Leistungen
K 3: Regel- und Belegarztleistungen.
K 3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
K 3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z 100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Z 100: Bei Zahnersatz erforderlich.



