AXA AM 700, K 3, ZS 60 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA AM 700, K 3, ZS 60 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif AM 700, K 3, ZS 60 AW der AXA gehört zur älteren Tarifgeneration (Alte Welt) und richtet sich an bestehende Versicherte der AXA. Mit einem Selbstbehalt von 700 Euro pro Versicherungsjahr bildet dieser Tarif ein moderates Selbstbehalt-Niveau ab. Charakteristisch für dieses Profil sind die GOÄ-Höchstsätze in der ambulanten Versorgung (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen) und die stationäre Regelleistung ohne Chefarztbehandlung. Die Zahnbehandlung wird mit 60 Prozent Kostenerstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie nach einer jährlichen Selbstbeteiligung ab 511 Euro erstattet.
Die Alte-Welt-Positionierung mit einem geschlossenen Zuschnitt bedeutet, dass die Risikogemeinschaft des Tarifs in den kommenden Jahren tendenziell schrumpfen wird. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif desselben Versicherers kann in vielen Fällen dazu beitragen, die Prämienentwicklung zu stabilisieren und ggf. sogar Kosteneinsparungen zu realisieren, ohne dass die Versicherten sich neu versichern müssen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt für den AXA PKV-Tarif konkrete Wechseloptionen und damit verbundene Sparpotenziale auf.
Basismerkmale
AM 700: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
AM 700: 103,-EUR für Gestell (auch für Reinigungsmittel), Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung erfolgt einmal pro Versicherungsjahr.
AM 700: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 700: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
AM 700: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AM 700: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 700: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Stationäre Leistungen
K 3: Regel- und Belegarztleistungen.
K 3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
K 3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
ZS 60: Erstattet werden 60% der jährlich 511,29EUR übersteigenden Rechnungsbeträge für
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung)
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie)
- Kieferorthopädie
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.



