AXA AM 700, KG 4, K 3, 541/18 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA AM 700, KG 4, K 3, 541/18 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif AM 700 der AXA stammt aus der alten Welt und kombiniert eine 700-Euro-Franchisierung mit überdurchschnittlich hoher medizinischer Leistung. Im ambulanten Bereich erstattet der Tarif bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen, auch technische und Laborleistungen profitieren von der Höchstsatz-Erstattung. Besonders hervorzuheben sind die 103 Euro für Sehhilfen pro Versicherungsjahr, die 100%-Erstattung für 30 Psychotherapie-Sitzungen im Versicherungsfall und die umfassende Zahnbehandlung zu 90 Prozent sowie Zahnersatz zu 72 Prozent ohne Summenbegrenzung.
Bei einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG können Bestandsversicherte des AXA-Konzerns häufig von günstigeren Alternativen profitieren, ohne dass die bestehenden Altersrückstellungen vollständig aufgegeben werden müssen. Da der AM 700 eine geschlossene Risikogemeinschaft mit schrumpfendem Versichertenkollektiv darstellt, ist eine solche Optimierung gerade bei Beitragserhöhungen sinnvoll zu prüfen. Die Übernahme von Altersrückstellungen und eventuelle Gesundheitsprüfungen hängen aber stets vom individuellen Wechselziel ab und müssen im Einzelfall geklärt werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Alternativen und Einsparpotenziale beim AXA PKV-Tarif auf.
Basismerkmale
AM 700: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
AM 700: 103,-EUR für Gestell (auch für Reinigungsmittel), Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung erfolgt einmal pro Versicherungsjahr.
AM 700: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 700: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
AM 700: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AM 700: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 700: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Stationäre Leistungen
K 3: Regel- und Belegarztleistungen.
K 3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
K 3, KG 4: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541/18: Keine Summenbegrenzung.
541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



