AXA AM 700, KG 4, K 3, 541/20 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: AXA AM 700, KG 4, K 3, 541/20 AW
Der AXA AM 700, KG 4, K 3, 541/20 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG aus der alten Welt, der mit GOÄ-Erstattungen über Höchstsatz und umfangreicher Zahnleistung überzeugt. Der Tarif kombiniert einen moderaten Selbstbehalt von 700 EUR pro Versicherungsjahr mit erweiterten Leistungen in der ambulanten Versorgung, stationären Behandlung und Zahnmedizin, setzt aber auf das Zweibettzimmer statt Einzelzimmer. Versicherte im AM 700 erhalten ambulante GOÄ-Erstattungen bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, in medizinisch begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus.
Die Mitgliedschaft in diesem Tarif ist nicht mehr für neue externe Kunden möglich, doch Bestandsversicherte der AXA können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in solche geschlossenen Tarife wechseln. Der Grund: Die schrumpfende Versichertenbasis führt zu einer Alterung der Risikogemeinschaft, was Beitragserhöhungen tendenziell verschärft. Dennoch bietet ein Tarifwechsel zu einem moderneren oder günstigeren Tarif bei der AXA häufig die Möglichkeit, die Altersrückstellungen zu bewahren und Gesundheitsfragen zu vermeiden - sofern die individuellen Umstände es zulassen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, ob ein Wechsel für Ihre Situation sinnvoll ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet den AXA PKV-Tarif im Detail und identifiziert die besten Optimierungspotenziale für Sie.
Basismerkmale
AM 700: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
AM 700: 103,-EUR für Gestell (auch für Reinigungsmittel), Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung erfolgt einmal pro Versicherungsjahr.
AM 700: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 700: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
AM 700: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AM 700: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 700: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Stationäre Leistungen
K 3: Regel- und Belegarztleistungen.
K 3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
K 3, KG 4: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541/20: Keine Summenbegrenzung.
541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



