AXA AM 700, KG 4, K 3, Z 100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: AXA AM 700, KG 4, K 3, Z 100 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif AM 700 der AXA Krankenversicherung AG kombiniert eine moderate Selbstbeteiligung von 700 EUR pro Versicherungsjahr mit umfassender Leistungsabdeckung. Ambulant profitieren Versicherte von GOÄ-Sätzen bis 3,5-fach (Ärzte) und 2,5-fach (Technik), stationär von Belegarztleistungen nach Höchstsatz. Die Zahnversicherung erstattet Zahnbehandlung und Zahnersatz vollständig bis 511,29 EUR pro Jahr, hinzu kommen Kieferorthopädie und eine jährliche Sehhilfenbeihilfe von 103 EUR.
Als geschlossener Tarif der alten Welt ist der AM 700 nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, aber für bestehende Versicherte der AXA bietet sich ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG oft als Optimierungsmöglichkeit an. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Innerhalb der AXA können Altersrückstellungen häufig mitgenommen werden, und oft sind günstigere Alternativen mit gleichwertigen oder besseren Leistungen verfügbar, ohne dass erneute Gesundheitsfragen erforderlich sind.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, wie Sie den AXA PKV-Tarif optimieren können.
Basismerkmale
AM 700: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
AM 700: 103,-EUR für Gestell (auch für Reinigungsmittel), Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung erfolgt einmal pro Versicherungsjahr.
AM 700: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 700: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
AM 700: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AM 700: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 700: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Stationäre Leistungen
K 3: Regel- und Belegarztleistungen.
K 3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
K 3, KG 4: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z 100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Z 100: Bei Zahnersatz erforderlich.



