AXA AM 700, KG 4, K 3, ZS 60 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA AM 700, KG 4, K 3, ZS 60 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA AM 700, KG 4, K 3, ZS 60 AW gehört zur älteren Tarifgeneration und bietet umfassende ambulante Leistungen mit GOÄ-Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz. Mit einem Selbstbehalt von 700 Euro pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif flexible Psychotherapie (bis zu 30 Sitzungen zu 100 Prozent), Sehhilfen zu 103 Euro jährlich und ein breites Spektrum an Hilfsmitteln. Die stationäre Unterbringung erfolgt im Zweibettzimmer mit Belegarztbehandlung (Regelsätze), und der Zahnversicherungszuschlag ZS 60 übernimmt 60 Prozent der Zahnbehandlung und des Zahnersatzes ab 511,29 Euro Jahresrechnungsbetrag.
Da dieser Tarif für Neuabschlüsse geschlossen ist, zeigen sich in seiner Risikogemeinschaft typischerweise die Effekte einer schrumpfenden und alternden Versichertenpopulation, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann in vielen Fällen Entlastung bringen, indem neuere Tarife mit stabilerer Altersstruktur teilweise niedrigere Prämien bei gleichwertigen oder besseren Leistungen ermöglichen. Altersrückstellungen werden häufig mitgenommen, wobei eine erneute Gesundheitsprüfung oft entfällt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, ob ein Tarifwechsel für Ihren konkreten Fall sinnvoll ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren AXA PKV-Tarif und identifiziert passende Alternativen.
Basismerkmale
AM 700: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
AM 700: 103,-EUR für Gestell (auch für Reinigungsmittel), Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung erfolgt einmal pro Versicherungsjahr.
AM 700: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 700: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
AM 700: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AM 700: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 700: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Stationäre Leistungen
K 3: Regel- und Belegarztleistungen.
K 3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
K 3, KG 4: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
ZS 60: Erstattet werden 60% der jährlich 511,29EUR übersteigenden Rechnungsbeträge für
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung)
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie)
- Kieferorthopädie
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.



