AXA AM 700, KHT2A (40, -EUR), K 2, 541/20 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum AXA AM 700, KHT2A (40, -EUR), K 2, 541/20 AW
Der AXA AM 700, KHT2A (40, -EUR), K 2, 541/20 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der für externe Neukunden nicht mehr zugänglich ist. Mit einem Selbstbehalt von 700 EUR jährlich kombiniert dieser Tarif erhebliche Leistungsstärke: GOÄ-Erstattung bis zu 3,5-fachen Sätzen, teilweise sogar über die Höchstgrenzen hinaus, Einbettzimmer bei stationären Aufenthalten, Privatarztbehandlung mit persönlicher Chefarztleistung bis 5-fach GOÄ, sowie umfassende Zahnversorgung mit 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz ohne Jahresobergrenzen.
Da der Tarif geschlossen ist, schrumpft seine Risikogemeinschaft kontinuierlich, was typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Dennoch eröffnet sich für bestehende AXA-Versicherte eine attraktive Perspektive: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem geöffneten Nachfolgetarif kann in vielen Fällen nicht nur die Prämiensteigerungen bremsen, sondern auch gleichwertige oder bessere Leistungen mit reduzierten Kosten bewahren. Altersrückstellungen werden häufig teilweise oder vollständig übernommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche Optimierungspotenziale in Ihrem AXA PKV-Tarif stecken und welche Alternativen für Sie verfügbar sind.
Basismerkmale
AM 700: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
AM 700: 103,-EUR für Gestell (auch für Reinigungsmittel), Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung erfolgt einmal pro Versicherungsjahr.
AM 700: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 700: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
AM 700: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AM 700: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AM 700: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Stationäre Leistungen
K 2: Privatarztbehandlung.
K 2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
K 2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541/20: Keine Summenbegrenzung.
541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



