AXA AMH 100, K 3, Z 100 S AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA AMH 100, K 3, Z 100 S AW: Profil eines Premiumtarifs
Der geschlossene Bisex-Tarif AMH 100, K 3, Z 100 S der AXA Krankenversicherung AG zeichnet sich durch einen vollständigen Verzicht auf den Selbstbehalt und eine großzügige Leistungsausstattung aus. Mit bis zu 3,5-facher GOÄ in der ambulanten und zahnärztlichen Versorgung sowie 80 Prozent Zahnersatz gehört dieser Tarif zu den Premium-Optionen der AXA. Die Tarif-Kombination (AMH 100 ambulant, K 3 stationär, Z 100 S Zahnersatz) bietet durchgehend hohe Erstattungssätze: 100 Prozent für 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Versicherungsfall, vollständige Erstattung von Brillen (103 Euro jährlich), und eine aufbauende Zahnersatz-Summenbegrenzung, die bei Mehrjahres-Versicherung bis zu 6.391,15 Euro im fünften Jahr umfasst.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist auch bei älteren, geschlossenen Tarifen wie diesem häufig eine realistische Option für Versicherte des gleichen Versicherers. Geschlossene AXA-Tarife dieser Alterskohorte sind typischerweise mit schrumpfender Risikogemeinschaft konfrontiert, was mittelfristig zu erhöhten Beitragssätzen führt. Ein Tarifwechsel zu einem offenen oder günstigeren Tarif innerhalb der AXA kann in vielen Fällen Beitragsstabilität bringen, häufig bei Beibehalt oder sogar Verbesserung der Leistungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, zeigt auf, ob Ihr AXA PKV-Tarif noch optimal passt oder ein Wechsel lohnt.
Basismerkmale
AMH 100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
AMH 100: 103,-EUR für Gestell (auch für Reinigungsmittel), Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung erfolgt einmal pro Versicherungsjahr.
AMH 100: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AMH 100: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
AMH 100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AMH 100: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AMH 100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
K 3: Regel- und Belegarztleistungen.
K 3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
K 3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 100 S: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z 100 S: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 80%.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Z 100 S: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Z 100 S: Bei Zahnersatz erforderlich.



