AXA AMH 100, KH 2, ZS 60, Z 100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA AMH 100, KH 2, ZS 60, Z 100 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA AMH 100, KH 2, ZS 60, Z 100 aus der alten Welt kombiniert eine Besonderheit, die diesen Tarif deutlich von neueren Generationen unterscheidet: vollständiger Verzicht auf einen Selbstbehalt. Die ambulanten Leistungen werden bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische Leistungen) erstattet, und in medizinisch begründeten Fällen auch darüber hinaus. Im stationären Bereich (KH 2) ist Privatarztbehandlung mit bis zu 5-fach GOÄ für persönliche Chefarztleistungen versichert. Zahnersatz wird zu 80% finanziert, bis zu einer jährlichen Zahnleistungsgrenze von zunächst 1.278,23 Euro im ersten Versicherungsjahr, ansteigend bis 6.391,15 Euro im fünften Jahr.
Als geschlossener Tarif ist der AMH 100 nicht für Neukunden zugänglich und wird vom Versicherer nicht mehr aktiv beworben. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu einem kontinuierlichen Anstieg der Beitragslast. Dennoch bleibt für bestehende Versicherte der gleichen Versicherungsgesellschaft ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG eine realistische Option: In vielen Fällen lassen sich günstigere Alternativtarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen realisieren, ohne dass die vorhandenen Altersrückstellungen vollständig verloren gehen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche AXA PKV-Tarif-Optionen für Sie konkret verfügbar sind und welche realen Einsparungen möglich sind.
Basismerkmale
AMH 100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
AMH 100: 103,-EUR für Gestell (auch für Reinigungsmittel), Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung erfolgt einmal pro Versicherungsjahr.
AMH 100: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AMH 100: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
AMH 100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AMH 100: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AMH 100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
KH 2: Privatarztbehandlung.
KH 2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
KH 2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 100, ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z 100+ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Z 100, ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.



