AXA AMH 100, KH 3, Z 100 S AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA AMH 100, KH 3, Z 100 S AW im Detail
Geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der AXA AMH 100, KH 3, Z 100 S AW richtet sich an Bestandsversicherte der AXA, die einen Premium-Schutz ohne Selbstbeteiligung suchen. Mit GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), 80% Zahnersatz bis 511,29 EUR jährlich plus 100%, Mehrbettzimmer, Psychotherapie und Naturheilverfahren positioniert sich dieser Tarif als hochwertige Alternative innerhalb der Alten-Welt-Architektur. Die Risikogemeinschaft ist geschlossen, weshalb bestehende Versicherte gezielt von der Altersrückstellungsstruktur und stabilen Kollektiv-Kalkulationen profitieren.
Trotz der soliden Leistungsstruktur unterliegt der Tarif als Bestandstarif der demografischen Alterung seiner schrumpfenden Risikogemeinschaft. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen oder jüngeren geschlossenen AXA-Tarif kann in vielen Fällen zu niedrigeren Prämien führen und häufig gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren. Altersrückstellungen werden in der Regel vollständig übernommen; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete AXA PKV-Tarif-Optionen, die zu Ihrer Situation passen.
Basismerkmale
AMH 100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
AMH 100: 103,-EUR für Gestell (auch für Reinigungsmittel), Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung erfolgt einmal pro Versicherungsjahr.
AMH 100: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AMH 100: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
AMH 100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AMH 100: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AMH 100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
KH 3: Regel- und Belegarztleistungen.
KH 3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KH 3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 100 S: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z 100 S: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 80%.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Z 100 S: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Z 100 S: Bei Zahnersatz erforderlich.



