AXA AMH 350, K 2, ZS 60, Z 100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA AMH 350, K 2, ZS 60, Z 100 AW im Detail
Der AXA AMH 350, K 2, ZS 60, Z 100 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der hohe Leistungsstandards mit moderater Kostenverantwortung verbindet. Versicherte erhalten ambulante Leistungen bis zu den 3,5-fachen GOÄ-Sätzen für ärztliche Arbeiten, stationäre Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer mit Chefarzt-Leistungen bis zum 5-fachen Satz und Zahnersatz mit 80% Erstattung innerhalb einer ausstaffelnden Jahresgrenze von bis zu 6.391,15 EUR nach fünf Jahren. Der Selbstbehalt von 350 EUR pro Jahr fällt bei ambulanten und zahnärztlichen Leistungen an.
Da dieser Tarif geschlossen ist, profitiert er nicht von neuen Versicherungsabschlüssen, was die Risikogemeinschaft schrumpfen lässt und den Beitragsanstieg beschleunigt. Innerhalb der AXA können Bestandsversicherte jedoch von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG in einen günstigeren, möglicherweise jüngeren Tarif profitieren, häufig mit Erhalt der Altersrückstellungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob eine Optimierung des AXA PKV-Tarifs zu geringeren Beiträgen möglich ist.
Basismerkmale
AMH 350: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
AMH 350: 103,-EUR für Gestell (auch für Reinigungsmittel), Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung erfolgt einmal pro Versicherungsjahr.
AMH 350: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AMH 350: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
AMH 350: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AMH 350: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AMH 350: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
K 2: Privatarztbehandlung.
K 2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
K 2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 100, ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z 100+ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Z 100, ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.



