AXA AMH 350, K 3, Z 100 S AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA AMH 350, K 3, Z 100 S AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif AMH 350, K 3, Z 100 S der AXA Krankenversicherung AG kombiniert ambulante Leistungen über den GOÄ-Höchstsätzen (bis zum 3,5-fachen Satz) mit einer soliden Zahnversorgung. Die 350 Euro jährliche Selbstbeteiligung je Versicherungsfall entfällt bei Vorsorge- und Schutzimpfungen. Im stationären Bereich sind Regel- und Belegarztleistungen versichert; das Mehrbettzimmer ist vertraglich vorgesehen. Psychotherapeutische Behandlungen werden ambulant mit bis zu 30 Sitzungen zu 100% und danach gestaffelt erstattet.
Als geschlossener Tarif steht der AMH 350 weder für Neukunden noch externe Versichertenkollektive zur Verfügung. Für bestehende AXA-Versicherte bleibt ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG möglich, um von verbesserten Leistungen oder reduzierten Prämien zu profitieren. Geschlossene Alte-Welt-Tarife wie dieser erleben eine schrumpfende Risikobasis, was tendenziell zu steileren Beitragssätzen führt. Dennoch können häufig attraktive Wechseloptionen innerhalb der AXA bestehen, die zu günstigeren Beiträgen bei vergleichbaren oder besseren Leistungen führen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet, welche AXA-Tarife für Ihre aktuelle Situation passen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm durchleuchtet den AXA PKV-Tarif und empfiehlt konkrete Wechseloptionen, falls vorhanden.
Basismerkmale
AMH 350: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
AMH 350: 103,-EUR für Gestell (auch für Reinigungsmittel), Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung erfolgt einmal pro Versicherungsjahr.
AMH 350: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AMH 350: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
AMH 350: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AMH 350: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AMH 350: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
K 3: Regel- und Belegarztleistungen.
K 3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
K 3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 100 S: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z 100 S: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 80%.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Z 100 S: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Z 100 S: Bei Zahnersatz erforderlich.



