AXA AMH 350, KH 3, ZPRO AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum AXA AMH 350, KH 3, ZPRO AW
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA AMH 350, KH 3, ZPRO AW ist ein Relikt aus der alten Welt der PKV und kombiniert erweiterte ärztliche Leistungen mit moderaten Zahnleistungen. Die ambulanten Leistungen werden bis zu den Höchstsätzen der GOÄ erstattet - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, bei Belegarzt-Behandlungen im Krankenhaus ebenfalls. Der jährliche Selbstbehalt von 350 Euro wirkt sich auf alle Leistungsbereiche aus. Im stationären Bereich ist Komfort begrenzt: Das Tarif-Modul KH 3 deckt nur Regel- und Belegarztleistungen ab, ohne Chefarzt-Option. Die zahnärztliche Komponente ZPRO erstattet Zahnersatz zu 60%, wobei dieser Prozentsatz durch ein jährliches Prophylaxeprogramm des Versicherers schrittweise auf maximal 100% ansteigt.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet für Versicherte dieses geschlossenen Tarifs häufig Optimierungspotenzial. In vielen Fällen sind günstigere oder leistungsgleiche Tarife innerhalb der AXA verfügbar, die insbesondere bei Beitragserhöhungen zum Zug kommen. Als geschlossener Tarif mit schrumpfender Risikogemeinschaft ist der AMH 350 tendenziell erhöhten Prämiensteigerungen ausgesetzt, da sich die Altersstruktur des Versichertenkollektivs verschärft und nicht mehr durch Neukunden ausgeglichen wird. Dies macht eine Tarifoptimierung für viele Versicherte dieses Tarifs besonders attraktiv.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beurteilt, ob ein Wechsel zu einem besseren AXA PKV-Tarif für Sie infrage kommt und welche Altersrückstellungen erhalten bleiben.
Basismerkmale
AMH 350: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
AMH 350: 103,-EUR für Gestell (auch für Reinigungsmittel), Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung erfolgt einmal pro Versicherungsjahr.
AMH 350: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AMH 350: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
AMH 350: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AMH 350: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AMH 350: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
KH 3: Regel- und Belegarztleistungen.
KH 3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KH 3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
- Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



