AXA AMH 350, KH 3, ZS 60, Z 100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA AMH 350, KH 3, ZS 60, Z 100 AW im Detail
Der AXA AMH 350, KH 3, ZS 60, Z 100 ist ein geschlossener Bisex-Tarif aus der Alten Welt, der sich durch überdurchschnittliche ambulante und zahnmedizinische Leistungen auszeichnet. Mit einem Selbstbehalt von 350 Euro pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif GOÄ-Erstattungen bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, Zahnersatz mit 80% Erstattung nach Jahresspesen-Regelung und Psychotherapie mit bis zu 30 Sitzungen zu 100%. Das Tarif-Portfolio umfasst umfangreiche Sehhilfen-Leistungen (103 Euro jährlich), Kieferorthopädie, stationäre Psychotherapie und alternative Medizin im Rahmen der Schulmedizin-Kosten.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet Versicherten dieses geschlossenen Tarifs die Möglichkeit, innerhalb der AXA zu optimierten Tarifvarianten zu wechseln, was in vielen Fällen zu einer Beitragsstabilisierung oder Reduktion führen kann. Bei geschlossenen Tarifkollektiven wie diesem schrumpft die Versichertengemeinschaft, was typischerweise zu stärkeren Beitragsanstiegen führt als bei offenen Tarifen. Altersrückstellungen werden häufig übernommen, doch ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Optionen für Ihren AXA PKV-Tarif.
Basismerkmale
AMH 350: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
AMH 350: 103,-EUR für Gestell (auch für Reinigungsmittel), Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung erfolgt einmal pro Versicherungsjahr.
AMH 350: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AMH 350: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
AMH 350: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AMH 350: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
AMH 350: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
KH 3: Regel- und Belegarztleistungen.
KH 3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KH 3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 100, ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z 100+ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Z 100, ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.



