AXA ECO 4800 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Der AXA ECO 4800 AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA ECO 4800 AW aus der Alten Welt richtet sich an Versicherte mit ausreichend finanziellem Spielraum für den hohen Selbstbehalt von 4.800 EUR pro Versicherungsjahr. Dafür kombiniert dieser Bestandstarif Premium-Leistungen: ambulante und stationäre Behandlung bis zu 3,5-fachen GOÄ-Sätzen, Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung, Zahnersatz zu 90% Erstattung ohne Summenbegrenzung, und psychotherapeutische Leistungen bis 30 Sitzungen je Versicherungsfall zu 100%. Die kontinuierliche Nachversicherung spezieller Hilfsmittel rundet das Leistungsbild ab.
Wer in einem geschlossenen Tarif versichert ist, profitiert nicht zwangsläufig von Neukunden und deren Beitragskraft - die Risikogemeinschaft wird mit der Zeit kleiner. Dadurch steigen die Beiträge oft überdurchschnittlich, ein typisches Phänomen bei geschlossenen Altversichertentarifen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht es Bestandsversicherten der AXA, häufig in günstigere oder besser strukturierte Tarife zu wechseln - vielfach unter Beibehaltung ähnlicher Leistungen und in vielen Fällen mit anrechenbaren Altersrückstellungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, wie unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm konkrete Wechseloptionen für den AXA PKV-Tarif ECO 4800 AW bewertet.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
256,-EUR pro Versicherungsjahr für Sehhilfen (inkl. Reinigungsmittel).
- 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
- 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 90% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Ist bei Zahnersatz oder Kieferorthopädie ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.



