AXA ECO 5200 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum AXA ECO 5200 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA ECO 5200 AW der AXA Krankenversicherung AG kombiniert hochwertige ambulante und stationäre Leistungen mit einem Selbstbehalt von 5.200 Euro jährlich. Der Tarif erstattet Arztkosten bis zu den 3,5-fachen Sätzen der GOÄ und in medizinisch begründeten Einzelfällen sogar darüber hinaus. Im stationären Bereich steht Privatarztbehandlung zur Verfügung, Chefarztleistungen werden bis zu 5-fach GOÄ ohne vorherige Zusage gedeckt. Zahnersatz wird zu 90 Prozent erstattet, Kieferorthopädie ebenfalls vollständig mitversichert.
Als geschlossener Tarif der alten Welt steht der ECO 5200 AW nicht mehr für Neukunden offen, die Risikogemeinschaft wird mit der Zeit kleiner. Dennoch eröffnet sich Bestandsversicherten des AXA-Konzerns eine wichtige Tür: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht es häufig, in günstigere Alternativen auszuweichen, ohne dabei zwingend auf Leistungen verzichten zu müssen. Altersrückstellungen können in vielen Fällen mitgenommen werden, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht immer erforderlich.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche AXA PKV-Tarif-Alternativen für Ihre individuelle Situation am besten passen.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
256,-EUR pro Versicherungsjahr für Sehhilfen (inkl. Reinigungsmittel).
- 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
- 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 90% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Ist bei Zahnersatz oder Kieferorthopädie ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.



