AXA ECORA 1300, 541/18 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA ECORA 1300, 541/18 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif ECORA 1300, 541/18 AW der AXA Krankenversicherung AG kombiniert Leistungsoptimierung mit einem strukturierten Selbstbehalt. Mit bis zu 3,5-fachem GOÄ-Satz (auch über Höchstsatz hinaus in begründeten Fällen), Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung, Zahnersatz zu 72 Prozent und 30 psychotherapeutischen Sitzungen zu 100 Prozent bietet dieser Tarif ein anspruchsvolles Leistungsspektrum aus der alten Welt.
Geschlossene Tarife wie dieser ECORA profitieren nicht mehr von Neuzugängen, wodurch die Risikogemeinschaft über die Jahre schrumpft und Beitragssteigerungen überdurchschnittlich ausfallen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG beim gleichen Versicherer kann für Versicherte dieses Bestands häufig eine Lösung darstellen: Altersrückstellungen bleiben in vielen Fällen erhalten, Leistungen können gleichwertig sein, und niedrigere Prämien sind oft verfügbar. Der 1.300 Euro Selbstbehalt schafft dabei Optimierungsspielraum - durch den Wechsel in einen Tarif mit höherem oder anderem SB-Profil lassen sich regelmäßig Einsparungen realisieren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse offenbart für den ECORA-Versichertenbestand konkrete Wechseloptionen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet die Chancen und Risiken eines AXA PKV-Tarifwechsels und empfiehlt Ihnen die beste Strategie.
Basismerkmale
ECORA 1300: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
ECORA 1300: 256,-EUR pro Versicherungsjahr für Sehhilfen (inkl. Reinigungsmittel).
ECORA 1300: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
ECORA 1300: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
ECORA 1300: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
ECORA 1300: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
ECORA 1300: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
ECORA 1300: Privatarztbehandlung.
ECORA 1300: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
ECORA 1300: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541/18: Keine Summenbegrenzung.
541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



