AXA ECORA 1300, 541/20 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA ECORA 1300, 541/20 AW im Profil
AXA ECORA 1300, 541/20 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alte-Welt-Generation, der Versicherten eine Kombination aus hochwertigen Leistungen bietet. Mit einem Selbstbehalt von 1.300 Euro pro Versicherungsjahr, GOÄ-Sätzen bis zum 3,5-fachen (für ärztliche Leistungen bis zu den Höchstsätzen, in Einzelfällen auch darüber hinaus), Einbettzimmer und 100% Zahnbehandlung sowie 80% Zahnersatz richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die den Fokus auf umfassende ambulante und stationäre Versorgung legen.
Als geschlossener Tarif der Alten Welt ist die Risikogemeinschaft überschaubar, was sich tendenziell auf die Beitragsentwicklung auswirkt. Versicherte dieses Tarifes sind nicht mehr extern für neue Kunden zugänglich, können aber nach §204 VVG innerhalb der AXA in ein optimiertes Tarifmodell wechseln. Dies eröffnet häufig Potenzial, die Beiträge zu stabilisieren und gleichzeitig ähnliche oder sogar bessere Leistungen zu bewahren - besonders für diejenigen, die die hohe Selbstbeteiligung reduzieren möchten.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Optimierungen für Sie persönlich im AXA PKV-Tarif möglich sind.
Basismerkmale
ECORA 1300: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
ECORA 1300: 256,-EUR pro Versicherungsjahr für Sehhilfen (inkl. Reinigungsmittel).
ECORA 1300: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
ECORA 1300: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
ECORA 1300: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
ECORA 1300: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
ECORA 1300: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
ECORA 1300: Privatarztbehandlung.
ECORA 1300: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
ECORA 1300: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541/20: Keine Summenbegrenzung.
541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



